Abwägung: Erbbaurecht vs. Grundstückskauf / Renovieren

4,90 Stern(e) 13 Votes
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 12 der Diskussion zum Thema: Abwägung: Erbbaurecht vs. Grundstückskauf / Renovieren
>> Zum 1. Beitrag <<

11ant

11ant

Ein hoher Preis für das hier beschriebene "Gefühl" des Eigentums.
Ach, nun hör´ doch ´mal auf, die Bedenken des TE mit tendenziösen Milchmädchenrechnungen zu schüren. In 99 Jahren hat man schon Ururenkel, da hat bereits dreimal die Erbschaftssteuer zugeschlagen. Und was juckt mich, wenn an einem guten Deal für mich ein Anderer (der Erbbaurechtsgeber) ebenfalls einen Vorteil hat ? - das ist doch schließlich der Kern eines (ethisch) guten Geschäftes, daß des Einen Vorteil nicht des Anderen Nachteil ist, also was soll der Futterneid ?!
 
M

motorradsilke

Genauso hoch wie mit Grund. Ich sehe zumindest so gut wie keine Annoncen mit "Haus zu verschenken, Grundstück muss aber bezahlt werden", und wenn doch, dann sind es Bauruinen.

Davon abgesehen gibt es eine Entschädigung bei Ablauf des Erbbaurecht. Und diese Entschädigung kann und will sich die Gemeinde nicht leisten. Also wird das Erbbaurecht verlängert. So sieht es zumindest in 99,9% aller Fälle in den letzten 30-40 Jahren aus.

Mach es doch bitte einfach konkret für den TE und schwafel nicht rum. Richtig rechnen möchtest Du nämlich auch nicht ;-)
Das Grundstück würde im Kauf T€ 420 kosten bzw. bei Erbbauzins von 3.500€ p.a.
Jetzt reduzieren wir die 75 Jahre mal auf 40 Jahre, da der TE keine 75 Jahre im Haus erleben wird. Somit sind es bei normaler Nutzungsdauer T€ 140 an Erbbauzins. Von Anpassungen an den VPI in irgendeiner Art hat er nichts geschrieben (lag in den letzten 5 Jahren bei ungefähr 1%) - setzen wir 1% jährlich an, sind es T€ 171, die er in 40 Jahren bezahlt.
Natürlich hat er kein Eigentum, hat aber mit Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrags auf einen Schlag mal eben ne 1/4 Million gespart. Das ist die Stellschraube.

Wen interessiert es, was in 75 Jahren ist. HEUTE möchte ich bauen. Und entweder gehe ich zur Bank und leihe mir T€ 420 und bezahle in 40 Jahren rd. T€ 525 (1,2% Zinsen und 2% Tilgung als 40-Jahresdarlehen gerechnet). Also entweder mit 1.120€ Rate an die Bank oder zunächst 263€ an den Erbbaurechtsausgeber. Für den, der bauen möchte, sind das nur schlappe 857€ monatlich Mehraufwand (reduziert sich im Jahr 40 auf noch immer 690€ monatlich).

Genau in dieser Rechnung steckt der riesige Vorteil des Erbbaurechts. Du kannst einfach günstiger = liquiditätsschonender bauen.
Nenn mir einen objektiven Grund - nicht das Gefühl des Eigentümer seins oder des Vererbens -, warum man nicht am Besten gestern den Erbbaurechtsvertrag unterzeichnen soll.
Der objektive Grund ist eigentlich ganz einfach zu finden:

Nach 40 Jahren hat er beim Erbbaurecht 140 T€ bezahlt, die weg sind, von denen er nichts mehr hat. Hat er in der gleichen Zeit die gleiche Summe für ein Kaufgrundstück bezahlt, ist dieses Geld für ihn noch verfügbar, da beim Verkauf über einen höheren Kaufpreis erzielbar.
Vielleicht lebt man ja nicht bis zum Tod im Haus, sondern möchte sich verkleinern, muss in eine Wohnung, in ein Altersheim usw. Dann ist es schon ganz nett, wenn man diese Summe selbst angespart hat.

Wenn es nicht anders geht, ist es sicher ein Chance. Aber toll ist was Anderes.
 
N

nordanney

Nach 40 Jahren hat er beim Erbbaurecht 140 T€ bezahlt, die weg sind, von denen er nichts mehr hat. Hat er in der gleichen Zeit die gleiche Summe für ein Kaufgrundstück bezahlt,
Damit drehst Du Dich Kreis. Er muss fast ne 1/2 Million zu Beginn bezahlen, die er einfach nicht hat. Alles andere sind löbliche, aber unnötige Überlegungen.
 
WilderSueden

WilderSueden

Nach 40 Jahren hat er beim Erbbaurecht 140 T€ bezahlt, die weg sind, von denen er nichts mehr hat. Hat er in der gleichen Zeit die gleiche Summe für ein Kaufgrundstück bezahlt, ist dieses Geld für ihn noch verfügbar, da beim Verkauf über einen höheren Kaufpreis erzielbar.
Hat er das Grundstück gekauft und zahlt 1% Zins auf 420TE sind das 4200€ im Jahr. Das ist über dem Pachtzins. Da die zusätzliche Kreditsumme erst "nach" dem Haus abbezahlt wird, bleibt das auch für die nächsten 25 Jahre teuer als die Pacht. Und bei der Beleihungsquote und der nötigen Laufzeit ist 1% noch sehr optimistisch. Da reden wir eher von 1,5% aufwärts und damit dem doppelten Pachtzins. Das Argument mag für ein Grundstück mit 4% Pacht stimmen (das man dann mit 3% tilgt) aber wenn der Pachtzins unter den Zinsen für den Grundstückskredit liegt sieht das die 3-4 Jahrzehnte ganz anders aus.
 
Y

ypg

Aber toll ist was Anderes.
Man kann ganz toll mit dem „gesparten“ Geld JETZT leben und nicht erst dann, wenn es eh nicht mehr möglich ist, große körperliche Sprünge zu machen.. Was nützt es, wenn Du die nächsten 30 Jahre auf Sparflamme leben musst, dann verkaufst, damit Du einen schönen Lebensabend hast?
Dann doch lieber weniger Abtrag, etwas Pachtzins, unterm Strich also weniger, und nach 30 Jahren Haus verkaufen, dann von dieser Veräußerung auch gut leben.
 
M

motorradsilke

Man kann ganz toll mit dem „gesparten“ Geld JETZT leben und nicht erst dann, wenn es eh nicht mehr möglich ist, große körperliche Sprünge zu machen.. Was nützt es, wenn Du die nächsten 30 Jahre auf Sparflamme leben musst, dann verkaufst, damit Du einen schönen Lebensabend hast?
Dann doch lieber weniger Abtrag, etwas Pachtzins, unterm Strich also weniger, und nach 30 Jahren Haus verkaufen, dann von dieser Veräußerung auch gut leben.
Wenn das in der konkreten Situation wirklich so ist, hast du Recht.
Wenn man in dem Alter ist, wo man damit rechnet, dass man nach 30 Jahren verkauft. Wenn man um die 30 ist und damit rechnet, dass man erst in 40 oder 50 Jahren verkauft und dann schwer einen Käufer findet, weil die restliche Erbbauzeit für den Käufer nicht reicht.
Ist wie alles von der konkreten Situation abhängig.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42281 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Abwägung: Erbbaurecht vs. Grundstückskauf / Renovieren
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück auffüllen Grundplatte erstellen 17
2Grundstück mit Einschnitt Stromstation / L-Form- Ideensuche 44
3Was sind Ankaufverhandlungen? - Grundstück Gemeinde 16
4Grundstück aufschütten - wir jetzt, Nachbar wartet 14
5Grundriss Einfamilienhaus ca. 300qm, Grundstück 780qm 24
6Grundstück mit Altbestand, Neubau nicht möglich 11
7Wie unbebautes Grundstück mähen? 14
8Grundstück unabhängig kaufen? 22
9Grundstück in Aussicht - Tipps, Tricks, Anregungen gesucht 39
10Alleiniger Hausbau auf gemeinsamen Grundstück 21
11Straße ca. 50cm über Grundstück - Auffüllen oder Keller 24
12Grundstück vorhanden aber erst Eigentumswohnung? 70
13Grundstück privat abbezahlen? 26
14Grundstück und Nebenkosten - Bausumme realistisch? 16
15Grundstück muss erschlossen werden. GU sagt das hat Prio! 35
16Grundriss-Grundstück Einfamilienhaus, leichte Hanglage ca. 175m² 67
17Großes Grundstück, weitere Baumöglichkeiten vorhanden - Investor? 13
18Grundstück kaufen oder lassen? 12
19Grundstück gekauft 05/22, können wir vom Kauf zurücktreten? 22
20Haus und Grundstück 284.000€ finanzierbar? 57

Oben