moHouse
Kostendeckend? :DFür Dich vielleicht. Der Kommune reicht kostendeckend, oder wo steht Deine Interpretation begründet?
Dann kann die Gemeinde die Grundstücke ja quasi verschenken. Top!
Kostendeckend muss der Gesamthaushalt sein. Nicht die Einzelpositionen.
Meine Interpretation steht in §63 Abs. 3 BHO. Analoge Regelungen gibt es im Landesrecht.
Zeigt mal Beispiele...Fast. Ich meinte eigentlich diverse Kommunen im Ruhrgebiet, und ja, auch bei denen sind freie Grundstücke wie Goldstaub.