Abwehr-Angebot, oder sind Hauspreise so teuer geworden?

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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WilderSueden

WilderSueden

Zu dritt ist das auch schon wieder günstiger. Aber ja, auch für Dich kann sich das schlagartig ändern. Nehmen wir mal an, in der Nähe Deines Hauses baut irgend ein Chiphersteller mit Milliardenförderungen aus Brüssel demnächst eine galaktische Fabrik. Plötzlich verzehnfacht sich der Preis Deines Anwesens und vielleicht hat sich einer Deiner Geschwister das Erbe schon eher auszahlen lassen und ist raus aus der Nummer. So nun stehst Du da wie ich. 2 Erben, die das Elternhaus verkaufen müssen, obwohl sie dort gerne die Enkel hätten wohnen lassen wollen. Okay, vielleicht hängst Du nicht an der Hütte, aber bei meiner Schwester und mir ist das eben anders. Wir sind halt emotionale Weicheier.
Eher unwahrscheinlich, wir reden da vom ländlichen Oberschwaben. Da kommen keine Großkonzerne her, zum Glück gibt es aber einige die schon da waren als sie groß geworden sind. Und wenn sich der Wert verzehnfacht, umso besser. Wenn die Kaufpreise der Miete zu weit davonlaufen, dann wird eben verkauft. Falls eine vernünftige Miete erzielbar wäre, wird eventuell behalten und vermietet. Aber ich würde nicht ein unwirtschaftliches Haus auf Vorrat halten für den unwahrscheinlichen Fall dass mein Kind da mal hinziehen will.

Wie gestern schon mal geschrieben, man muss im Leben zwischen zwei Dingen trennen. Das eine sind Geldanlagen. Die werfen eine auskömmliche Rendite ab und wenn davon was besteuert wird, dann ist das zwar unangenehm aber kein Weltuntergang. Und dann gibt es Hobby/Liebhaberei/Lifestyle. Das sieht zwar manchmal aus wie eine Geldanlage, kostet aber Geld. Und diese Kategorie muss man sich leisten können.
Wenn ihr das Haus halten wollt, dann könnt ihr es entweder so vermieten dass es zur ersten Kategorie gehört. Da muss dann aber deutlich mehr als ein guter Tausender pro Monat rausspringen für ein Haus das Millionen wert ist. Oder ihr betreibt es als Liebhaberei weil ihr dran hängt und lebt damit dass jeden Monat noch eine größere Rate ans Finanzamt geht um die Erbschaftssteuer abzustottern
 
K a t j a

K a t j a

Wenn dir das Thema wichtig ist, zerschlage den Grundbesitz und baue Wohnungen zu erschwinglichen Preisen. Meine ich ernst.
Ich finde das nicht unwichtig, aber das ist Sache des Staates, denke ich. Tatsächlich hatten wir schon etwas ähnliches an anderer Stelle vor, war aber für uns unerschwinglich.
 
K a t j a

K a t j a

Oder ihr betreibt es als Liebhaberei weil ihr dran hängt und lebt damit dass jeden Monat noch eine größere Rate ans Finanzamt geht um die Erbschaftssteuer abzustottern
Wie die Optionen sind, ist mir auch klar. Mir ging es wirklich nur um die Tatsache, dass es momentan eine Schieflage bei den Freibeträgen gibt.
 
P

Pinkiponk

Ja tatsächlich ist die Einfahrt / Grundstück so breit, dass dort locker ein bis 2 weitere Häuser stehen könnten. Die Grundflächenzahl würde sicher 1 weiteres erlauben - hat der Nachbar gerade gemacht. Ob es auch 3 sein könnten, weiß nicht.
Aber ich find das Gras schöner. :p
Das finde ich toll und ich hoffe, Du und Deine Schwester bleiben bei dieser Einstellung. Ich finde es so unangenehm, wenn irgendwo ein (1) schönes Haus steht und wenn die Erben verkaufen, bauen die Investoren/Käufer noch 1-2 Häuser in den Garten. Ganz schrecklich. (Off topic: Dann lieber an der Bevölkerungsentwicklung arbeiten. ;-) ) Wir hätten gerne mit einem großen "Vorgarten" gebaut, aber der Stadtrat hat es untersagt. Nun steht unser Haus ganz vorne an der Straße, wie fast alle anderen Häuser, und hinten ist mehr Garten, als wir wollen und benötigen. Ich verstehe das insofern nicht, da vom Garten hinten nur der Besitzer etwas hat, von einem großzügigen Garten vorne aber jeder, der vorbeiläuft.
 
Tolentino

Tolentino

Ich bin kein Steuerberater, aber mein naives Hirn denkt sich sowas aus:

Erbmasse 1.700.000,00 €
__________ _____________ Freibetrag Erbschaftsteuerbare Summe
Ehegatte 700.000,00 € 500.000,00 € 200.000,00 € entfällt bei selbst bewohnter Immobilie ansonsten Versorgungsfreibetrag
Kind 1 400.000,00 € 400.000,00 €
Kind 2 400.000,00 € 400.000,00 €
Enkel 1 200.000,00 € 200.000,00 €
Saldo - €
Bei Tod des Vaters
Erbmasse 910.000,00 € Bei weiteren 30% Wertanstieg
Kind 1 400.000,00 € 400.000,00 €
Kind 2 400.000,00 € 400.000,00 €
Enkel 1 110.000,00 € 200.000,00 €
Saldo - €


Keine gezahlte Steuer
 
Yaso2.0

Yaso2.0

So nun stehst Du da wie ich. 2 Erben, die das Elternhaus verkaufen müssen, obwohl sie dort gerne die Enkel hätten wohnen lassen wollen.
Du hast ja nun mehrfach erläutert, dass es dir nicht um die Erbschaftssteuer an sich, sondern um den nicht, betrachtet am gestiegenen Immobilienwert, gleichwertig angestiegenen Freibetrag geht. Daher finde ich die teilweise frechen Anmerkungen in manch einer Antwort auch nicht akzeptabel!

Aber ich stelle mir noch ein Frage.

Wissen die Kinder/Enkel von dem vorhaben ihrer Mütter?

Unabhängig davon, dass ihr als Geschwister an dem Haus hängt, finde ich es grundsätzlich nicht gut, wenn man Immobilie Dinge behält, in der Absicht, dass das Kind/Enkel es ja weiternutzen könnte.

Vielleicht möchte das Kind samt eigener Kinder in die USA auswandern und dann? Soll es noch ein schlechtes Gewissen bekommen, weil das teuer durch die Eltern gehaltene Haus nicht bewohnt werden möchte und/oder das Geld vielleicht für etwas eigenes benötigt wird?

Zudem seit ihr jetzt 2 Erben und der Eigentümer lebt auch, ihr könnt euch noch gut miteinander absprechen und euch sicher auch auf ein Vorgehen einigen. Ich sage nur, Erbengemeinschaft..

Ich kenne so einige Leute, wo die Großeltern an die Kinder und die Kinder dann ja an die eigenen Kinder vererbt haben. Die größte Erbengemeinschaft die ich kenne, ist die meiner Schwiegermutter. Und das hochpreisige sehr große Grundstück kann nicht verkauft werden, weil sich immer jemand anderes auf den Schlips durch etwas getreten fühlt. Das geht jetzt seit mehreren Jahren so. Mittlerweile ist auch die eine Cousine verstorben, so dass ihre 3 Kinder an ihrer Stelle als Erben eintreten. Die Erbengemeinschaft wächst und gedeiht immer weiter :D
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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