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HessamA
Hallo liebe Forumsmitglieder:innen,
Wir haben im März 2021 von einem Bauträger ein Haus erworben und haben dem klassischen Bauträger und maklervertrag. Nun steht am 28.09.2022 die Abnahme an. Vertraglich vereinbarte Frist ist der 30.09.2022. Nun hat der Bauträger in seinem Schreiben zur Abnahme angemerkt, dass die Heizungsanlage noch nicht final abgeschlossen sein wird zum Abnahmetermin und wir mit Provisorien arbeiten müssen. Was genau fehlt und um welche Provisorien es sich handelt, hat er nicht geschrieben. Wir wissen aber aufgrund von mündlichen Aussagen, dass die Wärmepumpe fehlt. Ist das Fehlen der Wärmepumpe nicht ein wesentlicher Mängel, aufgrund dessen wir die Abnahme verweigern sollten? Ich habe das Gefühl, dass der Bauträger die Abnahme vor der Frist durchboxen möchte um eventuelle Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
Danke im voraus für eure Hilfe.
Wir haben im März 2021 von einem Bauträger ein Haus erworben und haben dem klassischen Bauträger und maklervertrag. Nun steht am 28.09.2022 die Abnahme an. Vertraglich vereinbarte Frist ist der 30.09.2022. Nun hat der Bauträger in seinem Schreiben zur Abnahme angemerkt, dass die Heizungsanlage noch nicht final abgeschlossen sein wird zum Abnahmetermin und wir mit Provisorien arbeiten müssen. Was genau fehlt und um welche Provisorien es sich handelt, hat er nicht geschrieben. Wir wissen aber aufgrund von mündlichen Aussagen, dass die Wärmepumpe fehlt. Ist das Fehlen der Wärmepumpe nicht ein wesentlicher Mängel, aufgrund dessen wir die Abnahme verweigern sollten? Ich habe das Gefühl, dass der Bauträger die Abnahme vor der Frist durchboxen möchte um eventuelle Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
Danke im voraus für eure Hilfe.