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Wenn ich recht verstehe, handelt es sich bei diesen 13,3 % um die letzte Tranche (?)Nun fordert der Bauträger mit dem Schreiben zum Abnahmetermin gleichzeitig die Zahlung der Rate F). Ohne diese würde eine Abnahme nicht durchgeführt werden. Die Rate F) ist fällig:"nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich und der Fassenarbeiten und nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe mit 13,3%".
Was er mit daß die "Abnahme" ohne diese Zahlung nicht durchgeführt würde meint, muß wohl sein, daß er die Schlüsselübergabe an diese Bedingung knüpft. Die Abnahme zu verweigern, könntet ja nur Ihr und nicht er - freilich nur mit gutem Grund, der hier m.E. unzweifelhaft gegeben ist (schlicht, weil das Werk wesentlich unvollendet ist). Die Wärmepumpe fehlt ja mutmaßlich völlig, es ist nicht nur das Hefterl mit ihrer Bedienungsanleitung nachzuliefern oder sie hätte eine andere Gehäusefarbe als bestellt.
Gegen die Unsicherheit sollst Du ja zum Anwalt gehen. Den mußt Du nicht gleich mandatieren, eine Erstberatung ist ein Gespräch, nach dem Du meist zwischen dreihundert Euro mit Rechnung oder nicht selten auch derer nur fünfzig (beleglos bar Kaffeekasse) auf den Tisch der Kanzlei blätterst. Mitnehmen tust Du den Vertrag, das Schreiben bzgl. der Unvollständigkeit zum geplanten Abnahmetermin und was Du aus meinem Vorschlag konkret getextet hast. "Nichts, wovor man sich fürchten müßte", um nochmals den Helden der Steine zu zitieren ;-)Ich muss Euch ehrlich sagen, dass ich nach wie vor unsicher bin, wie ich mich nun am besten verhalten soll. Ich will es eigentlich auch vermeiden, einen Rechtsanwalt zu beauftragen,