Als wir ihm mitgeteilt haben, dass wir keinr Bezugsfertigkeit sehen und die Abnahme verweigern aufgrund der hohen Anzahl an Mängel und der fehlenden Möglichkeit der Überprüfung der Funktion von Heizung, Strom und Warmwasser, hat er dann gesagt, dass damit die Abnahme beendet sei und keiner unterschreibt. [...] Er hat nur gesagt, dass das Objekt seiner Meinung nach bezugsfertig ist. Als wir ihm vorgeschlagen haben, dass eine Abnahme erfolgen kann, wenn wir eine vernünftige Frist ansetzen, in der die Arbeiten durchgeführt werden, meinte er nur die Abnahme ist beendet.