Bauabnahme Neubau trotz fehlender Wärmepumpe. Wesentlicher Mängel?

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kati1337

kati1337

Weil der Elektriker kurzfristig krank wurde und sie deshlab noch nicht anschließen können. Das war die Begründung.
Ich dachte dabei ging es nur um die Wärmepumpe? Die sollte doch nichts mit euren Steckdosen oder Rollläden zu tun haben? Oder stehe ich grad völlig auf dem Schlauch?
Ihr solltet nen Zählerschrank haben, und eine Hausanschlussleitung die in den Zählerschrank geht, und von dem Zählerschrank geht alles andere ab. Das fehlen der Wärmepumpe erklärt daher nicht unbedingt das Abhandensein jeglichen Stromes?
 
H

HessamA

Ich dachte dabei ging es nur um die Wärmepumpe? Die sollte doch nichts mit euren Steckdosen oder Rollläden zu tun haben? Oder stehe ich grad völlig auf dem Schlauch?
Ihr solltet nen Zählerschrank haben, und eine Hausanschlussleitung die in den Zählerschrank geht, und von dem Zählerschrank geht alles andere ab. Das fehlen der Wärmepumpe erklärt daher nicht unbedingt das Abhandensein jeglichen Stromes?
Da hast du natürlich vollkommen recht. Ich vermutete einfach, dass das Fehlen des Elektrikers auch in Zusammenhang mit dem fehlenden Strom steht. Das der Elektriker das nicht anschließen konnte...kenne mich da technisch nicht aus.
 
11ant

11ant

Wir haben die Abnahme abgelehnt. Das Abnahmeprotokoll wurde von keinem der Parteien unterzeichnet.
Wir haben die 5% Sicherheitsleistung einbehalten (er hatte uns diese in Rechnung gestellt) und es ist noch die Rate F) nach Makler und Bauträgervertrag offen (bei Fertigstellung fällig).
So ist das aus meiner Sicht (aber bekanntlich Nichtjurist) nicht ausreichend, weil es aus Sicht der Aktenlage nicht über ein bloßes Versäumnis des Termins eurerseits hinausgeht. Euer Zeuge sollte schon bestätigen, daß Ihr da wart und wie der Termin ablief (also das Protokoll unterzeichnen, wenn ggf. per Zusatz zu vorgedruckten Inhalten dieses entsprechend vollständig ist). Davon macht Ihr dann eine Kopie und laßt diese beglaubigen. Damit bleibt dann später nachweisbar, daß der Termin fruchtlos verlaufen ist.
Denke hier förmlich mit Frist das Ding übergeben. Dann ist er wieder am Zug. Man kann das ja auch freundlich bestimmt machen und in Kontakt bleiben.
So sehe ich das auch als das richtige Vorgehen. Der Unternehmer muß förmlich für das Nichtvorliegen der vereinbarten Bezugsfähigkeit gerügt und die noch nicht eingetretene Fälligkeit der Rate F festgestellt werden. Sonst sehe ich ihn Euch wegen Eurer aus seiner Sicht Säumigkeit angreifen.

Weil der Elektriker kurzfristig krank wurde und sie deshlab noch nicht anschließen können. Das war die Begründung.
*ROTFL* ich zahle keine Rechnungen mehr, weil mein Bänker krank ist :-)
 
H

HessamA

So ist das aus meiner Sicht (aber bekanntlich Nichtjurist) nicht ausreichend, weil es aus Sicht der Aktenlage nicht über ein bloßes Versäumnis des Termins eurerseits hinausgeht. Euer Zeuge sollte schon bestätigen, daß Ihr da wart und wie der Termin ablief (also das Protokoll unterzeichnen, wenn ggf. per Zusatz zu vorgedruckten Inhalten dieses entsprechend vollständig ist). Davon macht Ihr dann eine Kopie und laßt diese beglaubigen. Damit bleibt dann später nachweisbar, daß der Termin fruchtlos verlaufen ist.

So sehe ich das auch als das richtige Vorgehen. Der Unternehmer muß förmlich für das Nichtvorliegen der vereinbarten Bezugsfähigkeit gerügt und die noch nicht eingetretene Fälligkeit der Rate F festgestellt werden. Sonst sehe ich ihn Euch wegen Eurer aus seiner Sicht Säumigkeit angreifen.


*ROTFL* ich zahle keine Rechnungen mehr, weil mein Bänker krank ist :)
Als wir ihm mitgeteilt haben, dass wir keinr Bezugsfertigkeit sehen und die Abnahme verweigern aufgrund der hohen Anzahl an Mängel und der fehlenden Möglichkeit der Überprüfung der Funktion von Heizung, Strom und Warmwasser, hat er dann gesagt, dass damit die Abnahme beendet sei und keiner unterschreibt. Unser Sachverständiger hat parallel auch ein Protokoll erstellen lassen von seinem Assistent, wo sämtliche Mängel parallel zu dem Protokoll, dass der Bauträger erstellt, dokumentiert worde. Er hat nur gesagt, dass das Objekt seiner Meinung nach bezugsfertig ist. Als wir ihm vorgeschlagen haben, dass eine Abnahme erfolgen kann, wenn wir eine vernünftige Frist ansetzen, in der die Arbeiten durchgeführt werden, meinte er nur die Abnahme ist beendet.
 
11ant

11ant

Unser Sachverständiger hat parallel auch ein Protokoll erstellen lassen von seinem Assistent, wo sämtliche Mängel parallel zu dem Protokoll, dass der Bauträger erstellt, dokumentiert worde.
Da gehört auch nochmals ausdrücklich erwähnt, daß der Unternehmer aus dem Termin uneinvernehmlich desertiert ist.
Als wir ihm mitgeteilt haben, dass wir keinr Bezugsfertigkeit sehen und die Abnahme verweigern aufgrund der hohen Anzahl an Mängel und der fehlenden Möglichkeit der Überprüfung der Funktion von Heizung, Strom und Warmwasser, hat er dann gesagt, dass damit die Abnahme beendet sei und keiner unterschreibt. [...] Er hat nur gesagt, dass das Objekt seiner Meinung nach bezugsfertig ist. Als wir ihm vorgeschlagen haben, dass eine Abnahme erfolgen kann, wenn wir eine vernünftige Frist ansetzen, in der die Arbeiten durchgeführt werden, meinte er nur die Abnahme ist beendet.
Als Bekundung unterschiedlicher (und vermutlich ohne juristischen Beistand unversöhnlicher) Auffassungen würde mir das genügen, um als gesichert anzusehen, daß Kopfindensandstecken und Aufeinsichthoffen gefährlich würde. Aus reinem Wundergeschehen sehe ich Euch nicht zusammenfinden. Mediation vor Konfrontation, aber ohne Juristen wird das nicht abgehen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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