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HessamA
Ja 11ant hat mir einen guten Weg aufgezeigt. Ich sehe es auch so wie Du, dass eine Abnahme erst dann erfolgen kann, wenn alle vertraglich vereinbarte Werke fertig sind und das ist hier mit der Heizungsanlage nicht der Fall. Auch Dir vielen Dank für Deine Rückmeldung.Ich würde es genau so machen, wie 11ant es angeregt hat :
Eine Endabnahme kann erst erfolgen, wenn alle Leistungen erbracht sind: Ohne (definitive) Heizung ist das nicht gegeben. Die Bezahlung der Restsumme würde ich erst leisten, wenn alles fertig ist.