Baubegleitung via Bauherren-Schutzbund, Verband Privater Bauherren, TÜV, DEKRA, freier SV oder "xyz"...?

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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Sollte ein externer SV/vergleichbare Institution baubegleitend beauftragt werden?

  • Ja

    Stimmen: 42 82,4%
  • Nein

    Stimmen: 9 17,6%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    51
G

Goldi09111

Die Frage stellt sich mir auch da wir aktuell am überlegen sind mit einem Architekten näher ins Detail zu gehen...
 
Kaspatoo

Kaspatoo

Wir tendieren zu einem externen Baubegleiter, auch vom Bauherrenschuztbund (8-9 Besuche, je ca. 250€ bei 85€/ Stunde).
Wir tendieren auch dazu mit einem Architekten/ einer Baufirma zu bauen.
Allerdings ist es auch oft so, dass Baufirmen oft mit denselben Architekten arbeiten. Hier darf man die Unabhängigkeit hinterfragen.

Plant man mit einem gänzlich freien Architekt, macht dann mit diesem Ausschreibungen etc. würde ich auch eher nicht mit einem externen Baubegleiter arbeiten. Denn das übernimmt in meinen Augen dann der Architekt (so wie Sebastian das ja bereits sagte).

Dafür sollte mit dem Architekt entsprechend ein Kontrakt über die Bauüberwachung abgeschlossen werden, sodass dieser auch in die Pflicht genommen werden kann. Hier sollte nichts auf mündlichen Aussagen basieren.
 
B

Bauexperte

Plant man mit einem gänzlich freien Architekt, macht dann mit diesem Ausschreibungen etc. würde ich auch eher nicht mit einem externen Baubegleiter arbeiten. Denn das übernimmt in meinen Augen dann der Architekt
Diese Logik erschließt sich mir nicht. Architektinnen unterlaufen keine Fehler ...?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

Sebastian79

Und Baubegleitern auch nie? Man kann sich natürlich doppelt und dreifach absichern, aber letztendlich ist das beim Architektenbau unsinnig rausgeschmissenes Geld - und ein Vertrauensmanko gegenüber dem Architekt.
 
Kaspatoo

Kaspatoo

Man braucht jemanden der den Ausführenden überwacht.

Wenn man einen freien Architekt nimmt und das Vorhaben ausschreibt, setze ich voraus, dass der Architekt und das den Zuschlag erhaltende Unternehmen nicht mit einander verbandelt sind. Sprich ich nehme an, dass der Architekt von der Baufirma unabhängig ist.

Es bringt für mich nun nicht noch mehr Mehrwert einen vierten Beteiligten hinzuzuziehen. Denn der Architekt übernimmt bereits die Überwachung. In diesem Modell gibt es nun aber keinen der den Architekten selbst überwacht. Was muss hier aber noch überwacht werden? Die Planung? Ja kann man machen. Dann kann man noch, wenn man möchte, einen weiteren unabhängigen besuchen und ihm die Architektenplanung zur Prüfung geben. Ich brauche meiner Meinung nach aber keinen Externen, der dabei zusieht, wie der Architekt der Baufirma auf die Finger schaut bzw. der dieselben Gewerke wie bereits der Architekt prüft. Da ich, wie gesagt, den Architekten hierbei als unabhängig betrachte halte ich das nicht für nötig.

Würde man hingegen mit einem Architekten oder GU arbeiten, der mit der Baufirma verbandelt ist, dann muss man hier die Unabhängigkeit des Architekten anzweifeln und es Bedarf eines externen Sachverständigen.
 
S

Saruss

Aber ein Baubegleiter ist ggf darauf spezialisiert, während ein Architekt erstens auch noch viel anderes macht, und eventuell nicht ganz unabhängig ist (vlt
zB bei Stammhandwerkern, die er schon gut kennt)

von unterwegs
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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