Man braucht jemanden der den Ausführenden überwacht.
Wenn man einen freien Architekt nimmt und das Vorhaben ausschreibt, setze ich voraus, dass der Architekt und das den Zuschlag erhaltende Unternehmen nicht mit einander verbandelt sind. Sprich ich nehme an, dass der Architekt von der Baufirma unabhängig ist.
Es bringt für mich nun nicht noch mehr Mehrwert einen vierten Beteiligten hinzuzuziehen. Denn der Architekt übernimmt bereits die Überwachung. In diesem Modell gibt es nun aber keinen der den Architekten selbst überwacht. Was muss hier aber noch überwacht werden? Die Planung? Ja kann man machen. Dann kann man noch, wenn man möchte, einen weiteren unabhängigen besuchen und ihm die Architektenplanung zur Prüfung geben. Ich brauche meiner Meinung nach aber keinen Externen, der dabei zusieht, wie der Architekt der Baufirma auf die Finger schaut bzw. der dieselben Gewerke wie bereits der Architekt prüft. Da ich, wie gesagt, den Architekten hierbei als unabhängig betrachte halte ich das nicht für nötig.
Würde man hingegen mit einem Architekten oder GU arbeiten, der mit der Baufirma verbandelt ist, dann muss man hier die Unabhängigkeit des Architekten anzweifeln und es Bedarf eines externen Sachverständigen.