Baubegleitung via Bauherren-Schutzbund, Verband Privater Bauherren, TÜV, DEKRA, freier SV oder "xyz"...?

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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Sollte ein externer SV/vergleichbare Institution baubegleitend beauftragt werden?

  • Ja

    Stimmen: 42 82,4%
  • Nein

    Stimmen: 9 17,6%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    51
S

Sebastian79

Was ein inhaltsloses Geschwurbel...was soll das mit dem Melden nun?

Sorry, nur weil Du was schreibst, wird es nicht gleich richtig - das hat nichts mit Recht haben zu tun.

Ich gehe auf den Schachsinn aus Deiner Feder nicht weiter ein, weil es einfach Banane ist, was Du da von Dir gibst und mir unterstellen magst.

Deine Kompetenz stelle ich mit solchen Beiträgen sehr in Frage.
 
Y

ypg

..,
Allerdings ist es auch oft so, dass Baufirmen oft mit denselben Architekten arbeiten. Hier darf man die Unabhängigkeit hinterfragen.

Plant man mit einem gänzlich freien Architekt, macht dann mit diesem Ausschreibungen etc. würde ich auch eher nicht mit einem externen ....
Deine Argumentation macht leider keinen Sinn.
Wenn BUs mit den gleichen Architekten arbeiten würden, ist noch lange keine Bauüberwachung über dem Architekt gebucht. Dafür hat ein BU meist einen Bauleiter. Dieser überwacht das Bauvorhaben. Da seine Leistung aber vom BU bezahlt wird, sollte man sich unabhängigen Sachverständigen einholen.

Der Architekt, darauf möchte ich hinaus, wird aber in seinen Ausschreibungen die Firmen _seiner Wahl_ anschreiben. Wenn Du als Bauherr also keinen Verstand hast, überlässt Du ihm die Wahl der Handwerker bei der Ausschreibung, auch aufgrund des Vertrauens.
Als aufmerksamer Bewohner Deiner Region kannst Du aber beobachten, dass Architekten und Bauunternehmer sowie Handwerker der Einzelgewerke regelmäßig ihren Lunch zusammen einnehmen - das nennt man aber nicht Klüngelei, sondern Pflege des Netzwerkes - warum auch nicht!
Unabhängigkeit kann man das aber nicht bezeichnen. Insofern macht auch hier ein unabhängiger Sachverständiger Sinn.

Nicht jeder Handwerker, den man sich selbst aussucht, macht seine Arbeit 100% korrekt. Auch ihm können Fehler unterlaufen.
 
E

EinMarc

Also ich habe mit einem Architekt schon ins Klo gelangt was die Bauaufsicht angeht...
Betondecke wurde (auf seine Anweisung...) falsch herum eingebaut, sodaß das Loch für den Regenwasserablauf direkt am Tor lag (anstatt am Ende des Raumes), Sturz zu niedrig geplant, was nur mit viel gutem Willen vom Torbauer noch mit einem Norm-Tor ausgestattet werden konnte, den Betonboden hat er nicht einfach gleich mit dem Flügelglätter glätten lassen, sodaß ich teuer und aufwendig nacharbeiten lassen musste, um einen glatten Boden zu bekommen uswusf.

Allerdings würde ich beim (hoffentlich bald folgenden) nächsten Bauvorhaben vermutlich trotzdem nur den Architekten damit beauftragen. Denn dieser ist auch noch unabhängiger Gutachter mit gutem Renommee
 
S

Seb08

Wenn ich das hier so quer lese, dann scheinen die Meinungen ja stark auseinander zu gehen.

Im Grunde bin ich der Ansicht, dass Vertrauen in den von mir beauftragten Architekten (wenn ich mit einem freien Architekten arbeite) gut ist - Kontrolle ist aber eben doch besser.
Arbeite ich mit einen GU zusammen, stellt sich mir die Frage gar nicht. Dem würde ich auf jeden Fall - wenn ich es selbst nicht leisten kann - auf die Finger schauen lassen.

Wie verhält es sich denn in punkto vorgeschriebener Baubegleitung nach KFW-Richtlinien?
Das würde ich eh so verstehen, dass ich zwar meinen freien Architekten habe, darüber hinaus aber eben einen freien Sachverständigen als Baubegleiter zu Rate ziehen muss.

Gruß,
Sebastian
 
N

nightdancer

Wie verhält es sich denn in punkto vorgeschriebener Baubegleitung nach KfW-Richtlinien?
Das würde ich eh so verstehen, dass ich zwar meinen freien Architekten habe, darüber hinaus aber eben einen freien Sachverständigen als Baubegleiter zu Rate ziehen muss.

Gruß,
Sebastian

Nur für die energetischen Maßnahmen ist der KFW-Baubegleiter mit zuständig.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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