Baupfusch - Schadensbegrenzung?

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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Laurasstern

In Österreich darf man im Kleingarten wohnen?
Würde mich freuen, wenn du uns mal den Grundriss zeigst. Frage mich nämlich auch, wie man auf der Fläche mit drei Kindern leben soll.
ja - in Ö darf man im kleingarten bauen/wohnen.
80 m2 Keller + 50 m2 EG + 50 m2 OG + ev. 50 m2 Dachterrasse (wenn man will)
Wir haben Flachdach + 50 m2 begehbare Terrasse gebaut

EG: offen - Küche - Essbereich - Wohnbereich
OG: 2 Schlafzimmer + 1 Bad mit Dusche
Keller: Technikraum, 1 Bad + Dusche + Wanne
offener Raum (ev. Kinderzi, Wohnbereich etv)
 
L

Laurasstern

Sehe gerade Dichtbetonkeller. Wie ist denn der Keller jetzt ausgeführt? Scheint falsch ausgeführt zu sein oder da hat sich irgendwas verschoben!

unser Keller ist 25 cm Wandstärke WU Beton, außen 2x teerrolle und 2 x geflämmt. (nicht korrekt, weil lichtschächte angebaut und nicht geflämmt).
fundamentplatte 30 cm WU Beton, darunter ich glaub 20 cm Dämmung

eigentlich würde für DB Keller 30 cm Wandstärke gehören (lt. SV wäre aber 25 cm mit 2x flämmen auch ok wenn korrekt ausgeführt)


Ein Arbeitkollege hat vor 10 Jahren mit WU-Keller gebaut und auch aktuell, seit 3 Monaten Wassereinbruch im Keller. Schon ätzend, man baut wasserdicht und dann sowas.
 
L

Laurasstern

Sehr übel.. habt ihr nicht die Chance den ganzen Kram einfach wieder zu verkaufen und mit einer kleinen 5 stelligen Summe aus der Sache raus zukommen?
5 stellig????
Wir haben bereits eine 6 stellige Summe investiert!!!

Verkäufen geht sicher leicht - ich hab schon öfter Anfragen von Immo haien bekommen, aber ein Eigengrund in Wien wäre somit unleistbar. Der Garten war 50 Jahre gepachtet in meiner Familie und wir haben ihn gekauft als es die Möglichkeit gab. das kannst nie wieder erwerben.... wir liegen Nähe U Bahn und im grüngürtel Grüner Prater. 5 min mit der U vom Zentrum stephansplatz. Lage ist super.verkauft ist schnell.
 
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Laurasstern

wir dachten dass 50 cm über bauhöhe NIE genehmigt werden kann und das Haus auf kosten der Baufirma abgebrochen und neu aufgestellt werden muss. somit wäre der undichte Keller Geschichte. aber weit gefehlt.
 
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Wugler1978

Was sagt eigentlich die Baufirma? Klagen ist ja immer die letzte Lösung. Ihr habt Gewährleistung und der Rohbauer darf ja erst mal nachbessern.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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