. im Keller stand im Juni 2019 fast 50 cm Grundwasser im dichtbeton Keller für gut 2 Wochen
2. Ziegel nicht lt. wienerberger Richtlinie (statt dünnbettmörtel 5 mm und mehr fugen)
3. Flachdach falsch ausgeführt - gefälledämmung nicht lt. Verlegeplan und danach geschnitten um ein Gefälle herzustellen
4. Keller wurde um über 50 cm zu wenig tief gegraben - Folge: Haus ist zu hoch lt. Kleingartengesetz. nicht konsolidiert.
1. bist du dir wirklich ganz sicher, dass das Grundwasser gewesen ist? Wieso steht da jetzt nichts mehr, was wurde geändert? Was rät der Sachverständige?
2.so what? Im schlimmsten Fall hast du Wärmebrücken. Kommt da noch ein WDVS davor? Oder hast du begründete Angst um die Statik?
3. was genau befürchtest du hier?
4.das ist mehr als blöd. Was rät hier der Sachverständige? Ist es evt. eine Option der Behörde vorzuschlagen von der Straßenseite her das Gelände leicht ansteigend aufzuschütten so dass die Max. Höhe ab Oberkante Gelände nicht überschritten wird? So würden zumindest einem Präzedenzfall auf den sich Anlieger berufen könnten etwas vorgebeugt werden.