oh, in der Tat.
Also zusammengefasst:
1) Keller nicht Tief genug: Per Genehmigung sogut wie gelöst.
2) Keller undicht: Der Bauunternehmer hat einen Plan und ist gewillt etwas zu tun. Sehr gut.
3) Dach undicht: Hier wurde wohl hard gepfuscht. Wie viel müsste vom Dach abgerissen und neu gemacht werden?
4) Treppe und Grundriss: Euer Privatvergnügen. Aber solange ihr noch ernsthaft versucht hier Geld zu investieren scheint ja noch Kapital in der Hinterhand zu stecken, das man für Punkt 2 und 3 viel besser einsetzten könnte.
Das sehe ich exakt genauso. Auf jeden Fall ist der Bau weit weg von einem Totalschaden, sobald die Höhe genehmigt ist.
wieso sollen WIR als Bauherren, die ein mängelfreies Gebäude vertraglich vereinbart und LEIDER BEREITS BEZAHLT haben, ein vom Bauunternehmen falsch ausgeführtes Dach und Ziegel NOCHMALS NEU zahlen???
Natürlich gibt es noch Kapital - wir haben ja nur Rohbau vereinbart. Der Rest bis Einzug mit putz innen und außen, bodenbelägen, wänden, Küche, Bäder, innenstiege, Einrichtung, Dachterrasse, gartengeszmtaltung etc muss ja auch eingeplant sein.....
wir müssen ein Haus akzeptieren, dass um über 50 cm in der höhenlage nicht passt - damit auch Terrasse und Garten anders als geplant angelegt werden müssen, wo der Keller vielleicht nie dicht ist - wir haben aber einen Wohnkeller bestellt und brauchen einen weil wir 5 Personen sind...
den unsachgemäß verfugten und statisch ev problematischen Ziegel hast du vergessen
wenn das alles KEIN Totalschaden ist, WAS verstehst DU denn unter einem?