Baupfusch - Schadensbegrenzung?

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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B

Bookstar

Details kenne ich nicht. Der WU Keller ist jetzt nach 10 Jahren undicht. Frag mich auch wie das gehen soll, dein genau deswegen baut man nen WU Keller, damit man für Jahrzehnte Ruhe hat.

Aber der Kollege hat bei Zeiten mehrere Liter täglich rausholen müssen. Unten ist halt alles hin.
Es soll jetzt irgendwo innen was verpresst werden.
Danke! wäre mir Neu das Beton altert und undicht werden kann. Ich könnte mir nur vorstellen, das irgendwas gerissen ist, aber woher sollte so eine Krafteinwirkung auf einmal kommen? ja verpressen geht meist ganz günstig und gut, aber sowas ist glaub ich ein ziemlicher Schock.
 
Z

Zaba12

Danke! wäre mir Neu das Beton altert und undicht werden kann. Ich könnte mir nur vorstellen, das irgendwas gerissen ist, aber woher sollte so eine Krafteinwirkung auf einmal kommen? ja verpressen geht meist ganz günstig und gut, aber sowas ist glaub ich ein ziemlicher Schock.
Definitiv. Der hat erst mal 2-3 Wochen überhaupt gebraucht um irgendjemanden zu finden der sich das anschaut, da der Kellerbauer nicht mehr existiert. Gemacht ist noch immer nichts. Da sind jetzt Löcher im Estrich und das Wasser wird permanent aktuell abgesaugt.
 
L

Laurasstern

1. bist du dir wirklich ganz sicher, dass das Grundwasser gewesen ist? Wieso steht da jetzt nichts mehr, was wurde geändert? Was rät der Sachverständige?

2.so what? Im schlimmsten Fall hast du Wärmebrücken. Kommt da noch ein WDVS davor? Oder hast du begründete Angst um die Statik?

3. was genau befürchtest du hier?

4.das ist mehr als blöd. Was rät hier der Sachverständige? Ist es evt. eine Option der Behörde vorzuschlagen von der Straßenseite her das Gelände leicht ansteigend aufzuschütten so dass die Max. Höhe ab Oberkante Gelände nicht überschritten wird? So würden zumindest einem Präzedenzfall auf den sich Anlieger berufen könnten etwas vorgebeugt werden.
zu deinen fragen:

1. ja, definitiv Grundwasser. es war im späten Frühjahr, als es fast den ganzen Mai geschüttet hat - die donau hatte hochwasser, und auch der donaukanal, der viell. 30 m von unseren Grund weg ist. ich habe damals mit der für Wasser zuständigen Behörde kommuniziert und der grundwasserpegel war um 1 m höher gemessen als üblich. ausserdem ist das GW wie eine Quelle unten an der fundamentplatte geflossen als schon lange kein regen mehr war.
2. Statik- es wurden in einen 20er wienerberger porotherm Ziegel auch lange horizontale einschnitte (Leitungen) gemacht. hätte alles vertikal sein müssen. Ziegel hat innen Dämmung. ausserdem hätte unten am Grundriss eine plane Fläche gemacht werden müssen. der Ziegel sollte lt fa aussehen wie auf Palette - praktisch keine fugen. und wir haben für sachgemässe bzw. korrekte Ausführung bezahlt, nicht für Schrott

3. undichtes Dach!
es gibt eine Gefälle Dämmung die das Wasser vom Flachdach genau in die regenrinne leitet. dazu gibt es genauen Verlegeplan - jede Platte hat bestimmten Platz wie bei Puzzle. die Firma hat zugegeben, dass die Gefälle Dämmung falsch verlegt wurde. dann hat das Gefälle nicht mehr gepasst, dh nicht mehr Richtung regenrinne geleitet. sie haben es aber nicht runter genommen oder neu gemacht sondern ein anderes Gefälle in die Platten GESCHNITTEN !!!! das Dach wurde dann aus Angst vor Unsicherheit nicht wie üblich 2x, sondern lt. Baumeister angeblich 5 x!!! geflämmt. am Flachdach sind jetzt somit sutten, in denen das Wasser steht. (haben mein Mann und SV gesehen). zudem wurde eine seit Februar nicht mehr erlaubte Dämmung verwendet, die sogar Wasser anzieht

4. abgraben und anschütten muss gleich sein. dh es darf nicht einfach angeschüttet werden. baufa hat einen neuen plan mit den geländeveränderungen
 
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Tassimat

Tassimat

oh, in der Tat.

Also zusammengefasst:
1) Keller nicht Tief genug: Per Genehmigung sogut wie gelöst.
2) Keller undicht: Der Bauunternehmer hat einen Plan und ist gewillt etwas zu tun. Sehr gut.
3) Dach undicht: Hier wurde wohl hard gepfuscht. Wie viel müsste vom Dach abgerissen und neu gemacht werden?
4) Treppe und Grundriss: Euer Privatvergnügen. Aber solange ihr noch ernsthaft versucht hier Geld zu investieren scheint ja noch Kapital in der Hinterhand zu stecken, das man für Punkt 2 und 3 viel besser einsetzten könnte.

Das einzige wirklich krasse Problem is doch der nasse Keller
Das sehe ich exakt genauso. Auf jeden Fall ist der Bau weit weg von einem Totalschaden, sobald die Höhe genehmigt ist.
 
L

Laurasstern

oh, in der Tat.

Also zusammengefasst:
1) Keller nicht Tief genug: Per Genehmigung sogut wie gelöst.
2) Keller undicht: Der Bauunternehmer hat einen Plan und ist gewillt etwas zu tun. Sehr gut.
3) Dach undicht: Hier wurde wohl hard gepfuscht. Wie viel müsste vom Dach abgerissen und neu gemacht werden?
4) Treppe und Grundriss: Euer Privatvergnügen. Aber solange ihr noch ernsthaft versucht hier Geld zu investieren scheint ja noch Kapital in der Hinterhand zu stecken, das man für Punkt 2 und 3 viel besser einsetzten könnte.



Das sehe ich exakt genauso. Auf jeden Fall ist der Bau weit weg von einem Totalschaden, sobald die Höhe genehmigt ist.
wieso sollen WIR als Bauherren, die ein mängelfreies Gebäude vertraglich vereinbart und LEIDER BEREITS BEZAHLT haben, ein vom Bauunternehmen falsch ausgeführtes Dach und Ziegel NOCHMALS NEU zahlen???
Natürlich gibt es noch Kapital - wir haben ja nur Rohbau vereinbart. Der Rest bis Einzug mit putz innen und außen, bodenbelägen, wänden, Küche, Bäder, innenstiege, Einrichtung, Dachterrasse, gartengeszmtaltung etc muss ja auch eingeplant sein.....

wir müssen ein Haus akzeptieren, dass um über 50 cm in der höhenlage nicht passt - damit auch Terrasse und Garten anders als geplant angelegt werden müssen, wo der Keller vielleicht nie dicht ist - wir haben aber einen Wohnkeller bestellt und brauchen einen weil wir 5 Personen sind...

den unsachgemäß verfugten und statisch ev problematischen Ziegel hast du vergessen

wenn das alles KEIN Totalschaden ist, WAS verstehst DU denn unter einem?
 
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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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