Bebauung Grundstück - Keller ja oder nein?

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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K a t j a

K a t j a

Baufenster und Grundstück sind ausreichend für Doppelcarport und Haus auf Bodenplatte. Ich sehe keinen zwingenden Grund einen Keller zu bauen. Mit Keller würde das Budget m.E. recht knapp und man muss immer schwitzen (kommt auch auf den Bauort und die Ansprüche an). Ohne Keller sollte es gut funktionieren und man hat keine schlaflosen Nächte.
Für die Familie mit 2 Kindern ist ein Haus auf Bodenplatte völlig ausreihend. Bei Bedarf könnte man den Dachboden als Ausbaureserve anlegen.

Man sagt zwar, je kleiner das Grundstück, desto eher bau mit Keller, damit vom Garten noch was übrig bleibt. Aber zu allererst muss das Budget für das Haus reichen.
 
11ant

11ant

Wir sind uns sehr unsicher, was bei unserem Grundstück die bessere Entscheidung ist: (Teil-)unterkellerung mit kleinerem Grundriss (ca. 130 – 140 m²) (Option A) oder Bodenplatte und dafür etwas größerer Grundriss (ca. 170 m²) (Option B).
Ich lese hier noch keine Grundlagen für die Anwendung meiner Kellerregel bzw. ein Indiz dafür, daß die Entscheidung Euch überhaupt offen steht. Zur Teilunterkellerung benutze die Suchfunktion nach "Teilkeller" "von: 11ant". Nehmen wir an, das Delta von 170 vs. 130 qm (also 40 qm) solle der Raumbedarf des fraglichen Kellers sein, dann wären das eine 31 (46) % Teilunterkellerung unter einem Anderthalb- bzw. Zweigeschösser. Da reden wir von ca. 60 bis 70 % der Kosten eines Vollkellers (ggf. zzgl. Geländebaukosten, falls das Grundstück po Keller votieren würde).
 
W

Wugler1978

Wir haben vor 2 Jahren ein Einfamilienhaus mit 150qm und Keller gebaut und würden es immer wieder so machen.
Die gesamte Technik inkl Waschmaschine+Trockner sind in einem Raum >20 qm untergebracht und man hat in diesem Raum viel Platz.
Im Abstellraum (>25qm) steht gleichzeitig ein Kickertisch und eine Spielecke für die Kinder (Lego, Autorennbahn etc). Hier haben wir Laminat verlegen lassen.
Zusätzlich haben wir noch ein Arbeitszimmer (15 qm) und ein Gästezimmer (13 qm) im Keller.

Das wäre sicher auch im OG auch alles untergekommen. Bei unserem kleinen Grundstück (<600qm) wäre mir allerdings zu viel Gartenfläche verloren gegangen.
 
S

SandyBlack

@WilderSueden In unserem Lageplan steht "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" aber ich sehe dort leider keine Höhenlinien. Ich denke ich werde mein Glück mal mit einer Schlauchwasserwaage versuchen.
@hanse987 Im Bebauungsplan steht generell nichts über vorgeschriebene Stellplätze - Daher gehe ich davon aus, dass das kein Problem ist. Aber ein Doppelstellplatz wäre uns ohnehin deutlich lieber.
@K a t j a Danke für die Einschätzung - Ich denke die Gartenfläche würde uns ausreichen. Der Garten ginge ja auch rund ums Haus.
@11ant Verstehe ich noch nicht ganz. Wieso sollte uns die Entscheidung nicht offen stehen? Meinst du weil das Bodengutachten noch nicht da ist? Danke für den Hinweis mit der Teilunterkellerung. Das war uns so nicht bewusst. Heißt im Umkehrschluss Teilunterkellerung lohnt sich aus Preis-/Leistungssicht nicht wirklich oder?
@Wugler1978 Danke für deinen Erfahrungsbericht :) Was habt ihr für eine Deckenhöhe im Keller?
 
11ant

11ant

@11ant Verstehe ich noch nicht ganz. Wieso sollte uns die Entscheidung nicht offen stehen? Meinst du weil das Bodengutachten noch nicht da ist? Danke für den Hinweis mit der Teilunterkellerung. Das war uns so nicht bewusst. Heißt im Umkehrschluss Teilunterkellerung lohnt sich aus Preis-/Leistungssicht nicht wirklich oder?
Die Entscheidung trefft Ihr nicht allein, das Grundstück redet mehr oder weniger laut mit - wie laut, dafür fehlen mir hier wie gesagt die Anhaltspunkte. Betriebswirtschaftlich gesehen sind Teilkeller Bilderbuchbeispiele für Ineffizienz in Quadratmeter-"Stückkosten".
 
S

SandyBlack

Okay, die Idee der Teilunterkellerung ist damit vom Tisch ;).
Ich habe deine Kellerformel gefunden: "je 20 cm Geländehöhenunterschied im Baufenster zehn Prozent des Kellerpreises auch dafür, daß man ihn nicht baut". Dir fehlt also die Angabe, ob es Geländehöhenunterschiede oder?
In meinem Auszug aus dem Liegeschaftskataster sind leider keine Höhenlinien eingezeichnet aber im Bebauungsplan habe ich was gefunden.
In der Erläuterung zum Bebauungsplan finde ich:
bebauung-grundstueck-keller-ja-oder-nein-556716-2.jpg


und im Bebauungsplan direkt an unserem Grundstück dann folgende Angaben:
bebauung-grundstueck-keller-ja-oder-nein-556716-1.jpg

Ich weiß, dass es leider sehr schlecht lesbar ist... Aber vielleicht hilft das?
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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