Bebauungsplan Gemeinde unzureichend ausgeführt, was gilt?

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Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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xMisterDx

Ja, sehe ich genauso. Wenn du das einklagen musst, verlierst du schnell die Freude am Hausbau. Das ist es am Ende nicht wert oder?
 
11ant

11ant

Zum jetzigen Stand gibt es nur die mündliche Absage in Sachen Giebel von der Gemeinde. Die Aussage am Telefon war recht deutlich. Evtl. auch wieder ein Missverständnis?
Ehrlich gesagt, fühle ich mich gerade heftigst veräppelt. Du machst hier die Pferde (Forencommunity und Fachanwalt) wegen einer Ablehnung scheu, die es eigentlich garnicht gegeben hat. Eine mündliche Meinungsäußerung einer Behörde ist so ziemlich das Gegenteil eines rechtsmittelfähigen Bescheides, und an Unverbindlichkeit kaum zu übertreffen - da kann man gleich auf der Kirmes in das Zelt von Madame Wahrsagia gehen. Einen Architekten "sparst" Du Dir bzw. ersetzt ihn durch einen Wettbewerb zwischen Generalunternehmer-Bauzeichnern, wirfst aber mit der anderen Hand Geld für einen Fachanwalt aus dem Fenster, um gegen einen formell nie existenten Ablehnungsbescheid Deine Chancen auszuloten. Ich fasse es nicht. Das taugt ja schon als Lehrbuchbeispiel "wie man es nicht macht".
Was lässt dich glauben, dass sich die Meinung der Behörde ändert, wenn du es offiziell schriftlich einreichst?
Telefonblabla ist kein Verwaltungsakt, die Ablehnung einer Bauvoranfrage wäre jedoch wasserdicht auf dem Boden der Vorschriften zu begründen.
Im Zweifel müsste man dann die Bauvoranfrage starten, mit Unterlagen von dem Unternehmer der uns am meisten zusagt. Was der Theorie nach ja eigentlich gar nicht notwendig sein dürfte. Wir würden dann gerne sofort einen Bauantrag stellen wollen.
Die Bauvoranfrage ist kein Instrument nur für Zweifelsfälle. Und sie ergibt sich fast als Abfallprodukt, wenn man mit einem freien Architekten plant. Mit einem GU-Zeichenknecht "im dritten Gang angefahren" müßte man sie allerdings erst mühselig rückwärts entwickelt destillieren. So viel zum Thema "Schlauberger ´sparen´ am falschen Ende" - dafür nochmals herzlichsten Dank, daß Du den Mitlesern so schön für ihr Poesiealbum vorexerzierst, wie man sich dämlichstmöglich anstellt.

Du solltest einmal über den leider ziemlich wahrscheinlichen "worst Case" nachdenken, daß bei Deinem schildbürgerischen Generalunternehmer-Wettbewerb der Teilnehmer mit dem architektonischen Siegerentwurf und derjenige mit der ratsamsten Bauleistungsbeschreibung freundlich gesagt nicht derselbe sein werden. Da hast Du Dir neben dem Tausch "´gespartes´ Architekten- gegen Anwaltshonorar" den zweiten großen Bärendienst erwiesen.

Ich wünsche Dir für Dein Bauprojekt viel Glück - aber auch, daß Du dieses Grundstück nun nicht bekommst; dann kannst Du ohne Gesichtsverlust vor Dir selbst noch´mal vorne anfangen. Vielleicht liest Du inzwischen "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!".
 
T

TheElf23

Entschuldige bitte, ich bin für die Beiträge aller sehr dankbar. Meine Ausführungen waren teilweise irreführend. Das war nicht meine Absicht.

Das Grundstück ist inzwischen wieder reserviert. Wir werden entweder eine Bauvoranfrage machen oder gleich den Bauantrag. Vorausgesetzt wir erhalten ein passendes Angebot von einem der Bauunternehmer. Das entscheiden wir in den nächsten Wochen.

Gerne werde ich dann das Ergebnis berichten. Bis dahin, nochmal vielen Dank an alle.
 
11ant

11ant

Wir werden entweder eine Bauvoranfrage machen oder gleich den Bauantrag. Vorausgesetzt wir erhalten ein passendes Angebot von einem der Bauunternehmer.
Der volle Bauantrag (Raketenstufe II) ist verschwendetes Geld und verschwendete Zeit, wenn Zweifel über die Regeln bestehen. Folge meinem Lesetip (mitsamt der Anführungszeichen zu ergugeln).
 
K a t j a

K a t j a

Der @11ant scheint mir etwas unenspannt und zur Zeit wenig tolerant gegenüber Erstbauherren. Vielleicht übst Du Dich in Nachsicht. Niemand kommt als perfekter Bauherr auf die Welt.

Ich sehe hier vor allem den Zeitdruck als größtes Übel. Den würde ich an Stelle des TE komplett aus der Gleichung raus nehmen und die Sache in Ruhe angehen. Alle Angebote, wo drauf steht "gilt nur noch bis nächste Woche" sind entweder unlauter oder nicht in Eurem Budget. Punkt.

Die Bauvoranfrage halte ich für gut investierte Zeit und ggf. Geld, um die Sache klar zu stellen. Im Grunde reicht ein ähnliches Foto + Grundriss Eures Traumhauses aus einem Katalog, welches Du auf Deinem Grundstück platzierst und die wichtigsten Fragen dazu formulierst. Das sollte nahezu kostenlos gehen mit etwas Eigeninitiative und Photoshop. Wie 11ant schon richtig sagte, ist die Voranfrage ein verbindliches Dokument, wo man nicht unbegründet Vorhaben ablehnen kann.
 
11ant

11ant

Der @11ant scheint mir etwas unenspannt und zur Zeit wenig tolerant gegenüber Erstbauherren.
Mitnichten, ich habe nur für die Mitleser nochmals hervorgehoben, daß ihnen der TE bilderbuchmäßig vorgeturnt hat, wie man es nicht macht (und dem TE geduldig erklärt, was der geschicktere Weg ist und wo man den ausführlich erläutert nachlesen kann). Das wäre doch Vergeudung, bei einem so tollen Ungeschicktheits-Beispiel das Publikum flüchtig überlesen zu lassen, was es da dargeboten bekommen hat.

Einen Architekten "einzusparen", ist schon unklug. Ein Vielfaches seines "eingesparten" Honorars dann zu einem Anwalt zu tragen, macht dann schon geradezu eine Slapsticknummer daraus. Und dem Bauamt die Möglichkeit zu einem telefonischen Trotzkind-Nein zu geben, hätte für "Nonstop Nonsens" als "gespielter Witz" getaugt. Ich habe das lediglich mit "Tätä, tätä, tätä" als karnevalistische Darbietung gekennzeichnet.

Ich fasse nochmals zusammen: eine offizielle Ablehnung des Begehrens des TE duch das Bauamt hat es nie gegeben - aber der TE gibt dazu als oscarverdächtiger Burgschauspieler den sterbenden Hypochonder. Chapeau ! - Kinski wäre neidisch ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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