Zum jetzigen Stand gibt es nur die mündliche Absage in Sachen Giebel von der Gemeinde. Die Aussage am Telefon war recht deutlich. Evtl. auch wieder ein Missverständnis?
Ehrlich gesagt, fühle ich mich gerade heftigst veräppelt. Du machst hier die Pferde (Forencommunity und Fachanwalt) wegen einer Ablehnung scheu, die es eigentlich garnicht gegeben hat. Eine mündliche Meinungsäußerung einer Behörde ist so ziemlich das Gegenteil eines rechtsmittelfähigen Bescheides, und an Unverbindlichkeit kaum zu übertreffen - da kann man gleich auf der Kirmes in das Zelt von Madame Wahrsagia gehen. Einen Architekten "sparst" Du Dir bzw. ersetzt ihn durch einen Wettbewerb zwischen Generalunternehmer-Bauzeichnern, wirfst aber mit der anderen Hand Geld für einen Fachanwalt aus dem Fenster, um gegen einen formell nie existenten Ablehnungsbescheid Deine Chancen auszuloten. Ich fasse es nicht. Das taugt ja schon als Lehrbuchbeispiel "wie man es
nicht macht".
Was lässt dich glauben, dass sich die Meinung der Behörde ändert, wenn du es offiziell schriftlich einreichst?
Telefonblabla ist kein Verwaltungsakt, die Ablehnung einer Bauvoranfrage wäre jedoch wasserdicht auf dem Boden der Vorschriften zu begründen.
Im Zweifel müsste man dann die Bauvoranfrage starten, mit Unterlagen von dem Unternehmer der uns am meisten zusagt. Was der Theorie nach ja eigentlich gar nicht notwendig sein dürfte. Wir würden dann gerne sofort einen Bauantrag stellen wollen.
Die Bauvoranfrage ist kein Instrument nur für Zweifelsfälle. Und sie ergibt sich fast als Abfallprodukt, wenn man mit einem freien Architekten plant. Mit einem GU-Zeichenknecht "im dritten Gang angefahren" müßte man sie allerdings erst mühselig rückwärts entwickelt destillieren. So viel zum Thema "Schlauberger ´sparen´ am falschen Ende" - dafür nochmals herzlichsten Dank, daß Du den Mitlesern so schön für ihr Poesiealbum vorexerzierst, wie man sich dämlichstmöglich anstellt.
Du solltest einmal über den leider ziemlich wahrscheinlichen "worst Case" nachdenken, daß bei Deinem schildbürgerischen Generalunternehmer-Wettbewerb der Teilnehmer mit dem architektonischen Siegerentwurf und derjenige mit der ratsamsten Bauleistungsbeschreibung freundlich gesagt nicht derselbe sein werden. Da hast Du Dir neben dem Tausch "´gespartes´ Architekten- gegen Anwaltshonorar" den zweiten großen Bärendienst erwiesen.
Ich wünsche Dir für Dein Bauprojekt viel Glück - aber auch, daß Du dieses Grundstück nun nicht bekommst; dann kannst Du ohne Gesichtsverlust vor Dir selbst noch´mal
vorne anfangen. Vielleicht liest Du inzwischen "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!".