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TheElf23
Hallo zusammen,
wir beabsichtigen den Erwerb eines Grundstücks in einem Ort in Niedersachsen. Der Ort gehört zu einer größeren Gemeinde. Diese Gemeinde liegt logischerweise in einem Landkreis. Ich bleibe erst einmal etwas unkonkreter um niemanden in Verruf zu bringen. Evtl. liegen wir auch total falsch.
Das zu erwerbende Grundstück liegt in einem Neubaugebiet. Für dieses Neubaugebiet wurde ein neuer Bebauungsplan beschlossen.
Wir haben die Vorstellung eines Einfamilienhauses mit zwei Giebeln (sog. Kapitänsgiebel). In dem Bebauungsplan finden Giebel, Gauben oder Dacheinschnitte keine Erwähnung.
Der Bebauungsplan schreibt lediglich einen Drempel ("Oberkante d. Rohbaudecke...Unterkante der Dachfläche") von 50cm vor. Der Drempel ist einzuhalten, soweit klar.
Unserem Verständnis nach dürften nach der niedersächsische Bauordnung dann aber die Giebel kein Problem darstellen, solange diese untergeordnet sind.
Der Landkreis teilt diese Ansicht, zumindest mündlich am Telefon. Die Gemeinde sagt ganz klar nein.
Wenn der Bebauungsplan aber so unpräzise ist, dann müsste doch die übergeordnete niedersächsische Bauordnung greifen?
Für uns kommt ein einfaches Einfamilienhaus ohne die gewünschten Giebel leider nicht in Frage. Primär geht es uns um die Nutzbarkeit des Oberschosseses und wir finden es einfach schön.
Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass die Gemeinde und evtl. auch die Nachbarschaft vor Ort nur Neubauten möchte die sich gut ins das Ortsbild einfügen. Komischerweise steht nicht weit entfernt ein Haus wie wir es selber gerne bauen würden.
Vielleicht hat jemand schon einen ähnlichen Fall gehabt und kann berichten.
wir beabsichtigen den Erwerb eines Grundstücks in einem Ort in Niedersachsen. Der Ort gehört zu einer größeren Gemeinde. Diese Gemeinde liegt logischerweise in einem Landkreis. Ich bleibe erst einmal etwas unkonkreter um niemanden in Verruf zu bringen. Evtl. liegen wir auch total falsch.
Das zu erwerbende Grundstück liegt in einem Neubaugebiet. Für dieses Neubaugebiet wurde ein neuer Bebauungsplan beschlossen.
Wir haben die Vorstellung eines Einfamilienhauses mit zwei Giebeln (sog. Kapitänsgiebel). In dem Bebauungsplan finden Giebel, Gauben oder Dacheinschnitte keine Erwähnung.
Der Bebauungsplan schreibt lediglich einen Drempel ("Oberkante d. Rohbaudecke...Unterkante der Dachfläche") von 50cm vor. Der Drempel ist einzuhalten, soweit klar.
Unserem Verständnis nach dürften nach der niedersächsische Bauordnung dann aber die Giebel kein Problem darstellen, solange diese untergeordnet sind.
Der Landkreis teilt diese Ansicht, zumindest mündlich am Telefon. Die Gemeinde sagt ganz klar nein.
Wenn der Bebauungsplan aber so unpräzise ist, dann müsste doch die übergeordnete niedersächsische Bauordnung greifen?
Für uns kommt ein einfaches Einfamilienhaus ohne die gewünschten Giebel leider nicht in Frage. Primär geht es uns um die Nutzbarkeit des Oberschosseses und wir finden es einfach schön.
Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass die Gemeinde und evtl. auch die Nachbarschaft vor Ort nur Neubauten möchte die sich gut ins das Ortsbild einfügen. Komischerweise steht nicht weit entfernt ein Haus wie wir es selber gerne bauen würden.
Vielleicht hat jemand schon einen ähnlichen Fall gehabt und kann berichten.