Belastbarkeit L-Stein und Wasserablauf bei 45° Böschung

4,90 Stern(e) 8 Votes
Zuletzt aktualisiert 03.01.2025
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Belastbarkeit L-Stein und Wasserablauf bei 45° Böschung
>> Zum 1. Beitrag <<

Nixwill2

Nixwill2

Das werd ich auf jeden Fall tun, ich bin nur davon ausgegangen, dass eine Firma auch dafür grade stehen muss, wenn Sie etwas aufbaut und auch hinterfüllt, speziell eine mehrere Tonnen schwere Mauer mit Hinterfüllung die einiges halten muss.

Ab wie viel Grad wird es denn nicht mehr problematisch mit dem Hang? Oder sagen wir bei wie viel Grad Neigung hat man keine Probleme mehr mit den Pflanzen?

Kann man eine Auskunft darüber geben, wie weit ich von der Grundstücksgrenze zurück muss um weiter nach oben zu dürfen (in BW)? Eventuell würde am kritischen Punkt eine zweite Reihe aus beispielsweise Steinen Sinn ergeben.
 
M

Myrna_Loy

Das kann Dir wirklich nur der Gartenlandschaftsbauer beantworten. Da spielen zu viele Faktoren rein. Bodenqualität, Klimazone, Unterbau, Entwässerung usw. In manchen Regionen wäre zB ein „Felshang“ denkbar, statt Böschung, aber das wird dann schnell teuer.
 
WilderSueden

WilderSueden

Das die Pflanzen ein solches Problem darstellen hätte ich mal wieder nicht gedacht und schon gar nicht, dass es da Pflegeaufwand gibt. Was sind das denn für Pflanzen auf den Flachdächern? Die sind eher sehr flach und breit (also wenig Angriffsfläche), bekommen nur Regenwasser, grillen den ganzen Tag in der Sonne und erhalten überhaupt keine Liebe…
Wenn du etwas pflanzt, gibt es Pflegeaufwand. Auch auf die Dächer muss man alle 1-2 Jahre drauf und schauen dass keine Bäumchen wachsen. Ich kenne auch kein Dach auf dem ernsthaft etwas wächst was ansehlich wäre, die scheinen alle verpfuscht zu sein. Ansonsten ist bei einer derart steilen Böschung über einem Absatz schon das Thema Bepflanzung problematisch, ich vermute die BG wird da keine ungesicherte Arbeit zulassen.

Bei den Pflanzen solltest du nach etwas schauen was wirklich keine Pflege braucht. Kein Unkraut jäten, kein Gras mähen, keine Rückschnitte von Bäumen oder Sträuchern. Dazu läuft auf einer Böschung ohne Terrassierung das Regenwasser hauptsächlich oberflächlich ab, du brauchst also Arten die mit der Trockenheit zurechtkommen. Außerdem kein Laubabwurf, da du sicherlich nicht dort oben das Laub wegrechen willst.

Ein anderer Punkt der mir spontan einfällt ist noch das mit dem Schnee. Bei 45 Grad wird da sicherlich häufiger was spontan abrutschen, spätestens wenn Schnee von den Ästen fällt. Was ist denn unterhalb der Mauer/Böschung geplant?

Eine Terrassierung würde ich auf jeden Fall vorziehen wenn es finanziell machbar ist, eventuell kannst du damit auch nutzbare Grundstücksfläche bekommen, z.B. für einen Nutzgarten?
 
X

x0rzx0rz

Aus meiner Sicht ist hier zunächst Mal ein Statiker gefragt, der auf Basis eines Bodengutachtens eine belastbare Aussage trifft.

Wie soll denn das Haus nun gegründet werden ?
Es sind nur 3,5m Entfernung zur Hauswand.
Wenn der Bodenaufbau bzw. dessen Abstützung nicht stabil ist ( Unwetter, Erosionen über Jahrzehnte ), kann es Grundbruch oder eine Abrutschung geben.

Der Hang hört ja nicht an der Oberkante der L Steine auf, sondern geht da ja unvermindert mit 100% Steigung weiter.
Eine Abrutschung kann auch in diesem oberen Bereich ( auf dem sich dann dein Haus auch teilweise abstützt ) passieren.

Wenn man sowas künstlich will und nicht Zeit hat, den Boden durch Bäume und Sträucher sich selbst sichern zu lassen, muss wohl mehr her als eine "kleine" Stützmauer aus L Steinen.

Ich denke da an Erdnägel mit Spritzbeton bzw. Metallnetz.

Die Bepflanzung sollte im zweiten Schritt angedacht werden. Zunächst Mal muss der Hang stehenbleiben.
 
X

x0rzx0rz

Sehr entscheidend wird auch das Thema Entwässerung sein. Wo könnten denn ein Graben ( für das Hangwasser ) und die Drainage in der Erde abgeschlossen werden?

Das Wasser muss ja irgendwo hin. Ist da ein Kanalanschluss oder wurde der untere Nachbar erlauben über ihn einzuleiten ?

Oder muss der Niederschlag laut Bebauungsplan sogar auf deinem Grundstück versickern ?

Das muss alles in ein Gesamtkonzept. Denn auch wenn die 2m Mauer in BW genehmigungsfrei sind, bist Du als Besitzer verantwortlich. Wenn tatsächlich etwas passiert, wird die Elementarschutz Versicherung, bestimmt ein paar Nachweise über die Standfestigkeit haben wollen.

Entschuldige bitte die negative Sichtweise.
 
rick2018

rick2018

Ich sehe hier L-Steine auch nicht als die passende Lösung. Würde hier auch auf massive und armierte Betonwände zurückgreifen. Das Wasser muss auf deinem Grundstück bleiben.
Baue doch eine große Zisterne hinter die Mauer. An der Mauerkante eine Rinne einbauen und das Wasser in die Zisterne leiten. Die Mauer musst du auf jeden Fall abdichten da ansonsten Wasser durchdrückt.
Rede doch mal mit dem Nachbar was sein Problem ist. Ist es wirklich die Statik oder will er keine Mauer....
Eventuell kann er dir auch wertvolle Tipps geben oder gar helfen.
 
Zuletzt aktualisiert 03.01.2025
Im Forum Gartenbau / Gartengestaltung gibt es 1402 Themen mit insgesamt 19879 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Belastbarkeit L-Stein und Wasserablauf bei 45° Böschung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück vorbereiten für Bodenplatte bei leichter Hanglage 15
2Wie Hang sichern und Aufgang Garten kostengünstig gestalten? 27
3Mauer auf Grundstücksgrenze 45
4Grundstück am Hang; Aufschüttung- Abfangung- Kosten? 10
5Außenanlage, Hang zum Nachbarn, wie rahmen ? 22
6Breitbandversorgung Neubaugebiet über mein Grundstück 17
7Kleines Grundstück - passt uns das? 11
8Grundriss Einfamilienhaus ca. 300qm, Grundstück 780qm 24
9Grundstück befestigen 17
10Finanzierung Grundstück und Einfamilienhaus nähe Mainz 27
11Finanzierung kfw55 Effizienzhaus, Grundstück und Außenanlage 19
12Grundriss Einfamilienhaus 133qm Grundstück 850qm 16
13Wie unbebautes Grundstück mähen? 14
14Grundstück überschreiben gem. Anteil 16
15Dieses Grundstück kaufen? Eure Meinung bitte... 18
16160qm Einfamilienhaus bauen, momentan Zeit druck wegen dem Grundstück 1100qm 13
17Finanzierung des Hausbaus auf einem Grundstück nach Nachbarschaft 33
18Einfamilienhaus auf länglichem Ost-West Grundstück 14
19Grundstück im Außenbereich - Lohnt sich Widerspruch? 26

Oben