Problem ist da kein, finde ich einfach ungewöhnlich. Aber ist doch eine sehr komfortable Situation An der Stelle alles richtig gemacht.
Auf der anderen Seite meinte mal mein Sparkassenberater, dass nur die ersten - in einem konkrten Fall 525m2 oder so - mit vollem Bodenrichtwert bewertet werden könne, da der hintere Teil nicht bebaubar sei. Anders wäre es, wenn man zwei Häuser auf die Fläche stellen könne. So wie bei dir eigentlich.
Aber hier driften wir wieder ab in Prozessdetails einzelner Banken ab. Keine Ahnung ob das weiter hilft. Aber Quintessenz ist: Fläche * Bodenrichtwert geht nicht immer auf.