J
Joedreck
Ich lese es so, dass vorn nach dem Bebauungsplan gebaut wurde und Grundstück. keine Hinterlandbebauung danach möglich wäre?
Wenn das stimmt, beantragst du ja eine Ausnahme vom Bebauungsplan. Dieser kann, muss aber nicht zugestimmt werden. Und dann ist es auch möglich diese Ausnahme mit Auflagen zu ermöglichen.
Bitte korrigiere mich wenn ich da beim Textverständnis versagt habe.
Wenn das stimmt, beantragst du ja eine Ausnahme vom Bebauungsplan. Dieser kann, muss aber nicht zugestimmt werden. Und dann ist es auch möglich diese Ausnahme mit Auflagen zu ermöglichen.
Bitte korrigiere mich wenn ich da beim Textverständnis versagt habe.