kaho674
Das ist das Problem. Ihr macht Euch völlig verrückt aber kennt die exakten Höhen noch gar nicht. Frag doch Deinen GU danach. Oder lass Dir die Bauleistungsbeschreibung geben, dort stehen auch oft Deckenaufbau usw. drin.Hinsichtlich Bodenplatte und Dachaufbauten, hab ich keine Ahnung
Der gilt aber nicht für das Hinterland, richtig? Hinterland ist Hinterland. Das hat mit vorn nichts zu tun. Ihr könnt froh sein, dass man da überhaupt bauen darf.Laut Aussage des Bauamts gilt dort der Baunutzungsplan vom 28.12.1960
Offenbar beißt sich das Bauamt an den 4m Traufhöhe und der Eingeschossigkeit fest. Die gilt es einzuhalten. Was nützt es Dir, wenn Du feststellst, dass es dazu keine schriftliche Fixierung gibt, sondern seit Jahren diese Maße als Richtlinie für die Hinterlandbebauung pauschal herangezogen werden? Da kannste nackt im Kreis springen, Du bekommst keinen Stempel unter Deinen Bauantrag, wenn das nicht passt. Dann müsstest Du klagen, wobei wir wieder bei den 5 Jahren und jede Menge Nerven wären. Wegen 30cm mehr Kniestock ist das Blödsinn. Dann mach ich doch das Haus einfach tiefer, das EG größer, plane neu und setz nen Drempel (oben abkoffern).