L
LotteBerlin
Danke, Joedreck. Damit kann ich etwas anfangen.
Naja der Bebauungsplan erlaubt eine Hinterlandbebauung, sofern keine städtebaulichen Gründe dagegen sprechen. Ich bin davon ausgegangen, dass dann hinten der selbe Bebauungsplan gilt und dementsprechend die Angaben des Bauamts irgendeine Grundlage haben.
Die Frage ist wie es sich damit verhält, wenn das hintere Grundstück offiziell abgetrennt wird. Gilt dann immer noch die Bebauungstiefe ab der Straße oder greift dann Paragraf 34?
Naja der Bebauungsplan erlaubt eine Hinterlandbebauung, sofern keine städtebaulichen Gründe dagegen sprechen. Ich bin davon ausgegangen, dass dann hinten der selbe Bebauungsplan gilt und dementsprechend die Angaben des Bauamts irgendeine Grundlage haben.
Die Frage ist wie es sich damit verhält, wenn das hintere Grundstück offiziell abgetrennt wird. Gilt dann immer noch die Bebauungstiefe ab der Straße oder greift dann Paragraf 34?