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@Reluctance ?So, ohne Gäste-WC... bei Bedarf bekommt man auch das zweite Klo hin.
Die eingezogene Terrasse ist für etwas Struktur gedacht, was dem Allraum fehlt. Außerdem, um einen TV-Platz zu bekommen.
@Reluctance ?So, ohne Gäste-WC... bei Bedarf bekommt man auch das zweite Klo hin.
Die eingezogene Terrasse ist für etwas Struktur gedacht, was dem Allraum fehlt. Außerdem, um einen TV-Platz zu bekommen.
Ganz ganz vielen Dank für deine Mühen. Mir gefällt das eigentlich recht gut. Vor allem der Flurzugang... auch wenn es mit einigen Kompromissen einhergeht (Hauswirtschaftsraum ist kleiner - und ich will keineswegs wieder anfangen, meine Wäscheständer im Winter ins Schlafzimmer stellen zu müssen, das muss im Hauswirtschaftsraum gehen , Schlafzimmer ist minimal kleiner). Wichtiger hierbei ist allerdings, dass meinem Freund das so nicht gefällt Er fände es ganz schön, wenn er sich beim Modellpanzer bauen aus seiner abgetrennten Männerecke doch mal mit mir (während ich im Wohnzimmer sitze) unterhalten kann. Daher werden wir nur Einzelheiten aus deinem Vorschlag übernehmen:So, ohne Gäste-WC... bei Bedarf bekommt man auch das zweite Klo hin.
Die eingezogene Terrasse ist für etwas Struktur gedacht, was dem Allraum fehlt. Außerdem, um einen TV-Platz zu bekommen.
Hierzu noch mal eine Frage: Bei deinem Vorschlag komme ich nun auf 18 Fenster (eingeplant sind wirklich nur 11, das heißt, es entstehen aufgrund dieser dämlichen Satzung Mehrkosten für uns). Dazu kommt, dass in der Satzung steht:Auf den Grundriss im Startbeitrag bezogen, würde ich das wie folgt umsetzen: Hauswirtschaftsraum 76/126; Hobby 2x 76/126 mit 24 cm Pfosten dazwischen; Allraum (Normalbrüstung) jeweils 3x 76/126; Küche und Schlafzimmer (zur Hausecke hin) ebensolche Drillinge; Schlafzimmer (zwischen den Drillingen) wieder ein Zwilling; Bad wieder ein Drilling. Passend dazu die bodentiefen Elemente im Allraum 176/213, also gleichbreit mit den Zwillingen. Der Bauamtsleiter wird denken, das hätte Euch Herr Schinkel persönlich im Traum so geflüstert
Jede einzelne der Öffnungen kann dabei einflügelig sein, größenbedingt ohne Gliederungsquatsch, die Terrassentüren sind ja nicht straßenseitig. Durch die Drillinge ist bei den Ausblickfenstern in der Mitte Durchblick statt Pfosten, alle Vorschriften sind erfüllt und dennoch Häßlichkeit vermieden.
Das wäre dann allerdings zu gliedern - aber wie ? - konkret gesagt wird das ja nur für einflügelige Fenster (allerdings m.E. unsinnig, da einerseits der Geist der Vorschrift wohl die Vermeidung querformatiger Fenster ist, die Höhenteilung durch den Kämpfer aber jedes Format etwas querformatiger wirken läßt als es ist).Dann könnte ich auch ein zweiflügeliges Fenster mit 1,50 breit und 1,60 hoch einbauen, korrekt?
Und was ist, wenn Du in der Badewanne liegst oder im Schlafzimmer zugange bist?abgetrennten Männerecke doch mal mit mir (während ich im Wohnzimmer sitze) unterhalten kann.
Das kommt, weil auch ein Loft strukturiert werden sollte. Und wenn die Küche breiter (als Eure Ferienküche) ausfällt, hat Sofa und TV keinen Platz mehr. Und ja, im Süden sollte schon ein großes Fenster hin, wovon der Rest auch profitiert. In der Leselounge sollte eher Platz für Bücher (ggf unter einem Fenster) sein.Gibt es einen bestimmten Grund, das lieber im Osten zu platzieren?
Keine Ahnung, wenn die Sonne scheint, sind wir alle draußenBekommt man da nicht den ganzen Tag das Sonnenlicht aus der Südseite auf den Fernseher?
Und am Abend von hinten aus dem Westen?
Keine Ahnung, bei schönem Wetter wird an Abenden anderes gemacht oder der Rollladen dicht
Unsicher sind wir nun beim Thema Gäste-WC geworden - falls wir hier noch einen Platz finden, der nicht unseren gesamten loftartigen Grundriss versaut, machen wir es noch rein...
Na ja, das ist eben die Frage, ob es nur Fenster betrifft, die größer als 1qm sind: „Beim Einbau von einflügeligen Fenstern sind Pfosten und Kämpfer als glasteilende Elemente auszubilden.“ Klingt halt für mich unabhängig von der Größe grundsätzlich gültig für einflügelige Fenster...Mein Vorschlag berücksichtigt das einflügelige Fenster des Hauswirtschaftsraum quasi als Grundmodul und stimmt seine Größe 76/126 darauf ab, die 1-qm-Grenze zu unterlaufen.
Na dann bin ich mal gespannt, ob mein GU das auch so sieht. Es sind ja bei diesem Drilling am Ende doch drei Rollläden usw., oder?Aus meiner Sicht bleiben das elf Fenster. So wesentlich teurer sehe ich die durch ihre Aufspaltung nicht werden.
Erfolgt die Gliederung in dem Fall nicht schon durch die zwei Flügel?Das wäre dann allerdings zu gliedern - aber wie ? -
Zu gliedern sind sie ab 1 qm, nach meinem Vorschlag also sämtlich nicht. Einflügelige größer als 1 qm wären mit der beschriebenen gefaketen Mehrteiligkeit zu "gliedern". Bei mehrflügeligen Fenstern sähe ich die Gliederung durch die echte Mehrflügeligkeit gegeben; betroffen sind hier nur die Fenstertüren auf der Rück-, also nicht Straßen-Seite. Aber mir scheint die Vorschrift hier sowohl Bestimmtheit als auch Verständlichkeit vermissen zu lassen. Da war der Kollege vom Rechtsamt wohl schon müde, als er die gegengelesen hat.Na ja, das ist eben die Frage, ob es nur Fenster betrifft, die größer als 1qm sind: „Beim Einbau von einflügeligen Fenstern sind Pfosten und Kämpfer als glasteilende Elemente auszubilden.“
Ich sehe da erstens keine Rollläden ...Na dann bin ich mal gespannt, ob mein GU das auch so sieht. Es sind ja bei diesem Drilling am Ende doch drei Rollläden usw., oder?
... und zweitens würde ich den Rollladenkasten durchgehen lassen, also zwei bzw. drei "Panzer" auf einer durchgehenden Welle.Fensterläden sind nur aus Holz herzustellen. Ihre Anbindung ist auch auf Laufschienen zulässig.