Hallo,
ich hänge mich hier einmal kurz ran und muss noch mal bezüglich der Nebenkosten fragen. Ich kenne die Berechnung von Bauexperte mittlerweile sehr gut und habe diesen Posten nun einmal bei uns in die Finanzierungskosten mit aufgenommen. Allerdings sagte mir mein Berater nun, dass einige dieser Kosten bereits bei einem "voll erschlossenen" Grundstück abgedeckt sein sollten weil die Arbeiten bereits durch die Gemeinde abgedeckt worden sind und damit im €/qm Preis enthalten seien. Bauen wollen wir in Niedersachsen.
Kann dort vielleicht jemand etwas zu sagen?
Unabhängig davon, ob ich die Liste ins Netz gestellt habe - Dein "Berater" sollte noch mal die Schulbank drücken ...
Zunächst einmal ist der Begriff "voll erschlossen" nirgendwo belastbar dokumentiert; leider, aber es ist nun einmal so. Tatsächlich gilt als allgemein anerkannt, daß "voll erschlossen" oder auch "erschlossen" Nichts anderes bedeutet, als daß die Versorgungsleitungen am - oder in seltenen Ausnahmen - im Grundstück in Nähe der Grundstücksgrenze liegen. Das bedeutet lediglich, daß Du relativ "kurze" Wege zum Hausanschlussraum Deines Neubaus zu überbrücken hast. Dafür benenne ich u.a. die ca.-Kosten unter Position 3 => Bauvorbereitung (Bereitstellung der Anschlüsse); sie schwanken regional - wie alle Kostenangaben; sind daher nur Annäherungswerte.
Ich erhebe auch, weiß Mutter Natur, keinen Anspruch auf Vollständigkeit - wie auch? Dafür sind die Baubeschreibungen (BB) der Anbieter, bzw. deren Leistungsumfang zu unterschiedlich. Als Beispiel: unter Position 3 fehlt eigentlich der Hinweis auf die Kosten der Baustelleneinrichtung. Die überwiegende Mehrheit der Anbieter hat diese Position durch ihre BB abgedeckt, es gibt aber immer noch Anbieter, welche die Organisation sowie die Kosten on top auf den Häuslebauer abwälzen.
Dies gilt aber bundesweit mitnichten für die innere Erschließung oder gar die Hausanschlüsse. Diese sind grundsätzlich - Ausnahme bilden reine Bauträgermaßnahmen (Kauf einer ETW oder eines Einfamilienhaus nach Fertigstellung incl. Grundstück oder -Anteil) - als Baunebenkosten für den Bauherren in seinem Finanzierungsbedarf zu berücksichtigen. Wie Dein "Berater" darauf kommt, Dir glaubhaft machen zu wollen, daß diese Kosten über den Grundstückskauf abgedeckt seien, würde ich gerne verstehen
Meine Empfehlung an Dich lautet daher, belasse diese Kosten in Deinem Budget. Stehen sie an - wovon ich überwiegend ausgehe, strauchelst Du nicht; benötigst Du sie nicht oder weniger, hast Du Luft für das ein oder andere Extra oder kannst eine Sondertilgung Deines Darlehens vornehmen (kommt natürlich auf Deinen Darlehensvertrag an). So oder so bist Du mit dieser Vorgehensweise auf der sicheren Seite
Was Du und jeder andere User allerdings berücksichtigen sollten, ist, daß ich diese Liste für mein Gebiet - NRW - nach aktuellem Wissen aufgestellt habe und lfd. anpasse (bspw. Thema Grunderwerbsteuer oder Notarkosten). Bei Dir in Niedersachsen kann am Ende des Tages eine kleinere Summe unten rechts aufscheinen; bei einem User aus Bayern nicht selten eine wesentlich höhere.
Liebe Grüsse, Bauexperte