Einfamilienhaus–Neubauvorhaben von Tag 1 an - Und die Planung beginnt

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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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11ant

11ant

Siehe Seite 34; Beitrag #200
Es gibt nur eine Lageskizze, da der Bebauungsplan aktuell von der Gemeinde erstellt wird.
A. was ist denn dann jetzt Euer Rechtsrahmen ?
B. sind im Erstellungsprozeß noch Bosheiten zu erwarten, d.h. müßt Ihr Euch beeilen, um noch vor dem Plan zu bauen und keine vorgeschriebenen Gartenzwergfarben zu erleiden ?
 
DaSch17

DaSch17

dann würde ich noch ein Fenster einplanen. Oder du machst eine Glastür beim WC
Wir denken mal drüber nach

A. was ist denn dann jetzt Euer Rechtsrahmen ?
B. sind im Erstellungsprozeß noch Bosheiten zu erwarten, d.h. müßt Ihr Euch beeilen, um noch vor dem Plan zu bauen und keine vorgeschriebenen Gartenzwergfarben zu erleiden ?
Der bestehende Bebauungsplan des ursprünglichen Neubaugebietes. Das ist 2016 entstanden mit 18 Bauplätzen und war sofort ausverkauft. Direkt darunter werden nun ca. 10 zusätzliche Grundstücke erschlossen.

Lt. Gemeinde wird sich der neue Bebauungsplan sehr stark an dem des ursprünglichen Neubaugebietes orientieren.

Zuzüglich sollen jetzt im Okt./Nov. die Interessenten konsultiert werden um auch (O-Ton Gemeinde) "möglichst alle Bauwünsche der Interessenten" mit dem Bebauungsplan abdecken zu können.

Wir haben unseren aktuellen Stand der Planung (Geschosszahl, Größe, Höhe, Dachform und -neigung) mit dem Bauamt der Gemeinde immer direkt abgestimmt. Es gab von der Seite keinerlei bedenken und gehen nun mal nicht von einer bösen Überraschung aus.
 
11ant

11ant

Der bestehende Bebauungsplan des ursprünglichen Neubaugebietes. Das ist 2016 entstanden mit 18 Bauplätzen und war sofort ausverkauft. Direkt darunter werden nun ca. 10 zusätzliche Grundstücke erschlossen.
Lt. Gemeinde wird sich der neue Bebauungsplan sehr stark an dem des ursprünglichen Neubaugebietes orientieren.
Meist fließen dabei gleich Dinge ein, die man beim Nachbar-Bebauungsplan lieber anders gemacht hätte. Das ist aber auch abhängig davon, wieviele Regelungslücken da unerwünscht ausgelegt wurden. Oder umgekehrt werden häufig erteilte Befreiungen gleich eingearbeitet. In den letzten Jahren gab es in Hanglagen viele Bebauungspläne mit wirklichkeitsfremden oder nur durch Quadratur des Kreises einhaltbaren Traufhöhenregelungen - dann macht man bei nächsten Plan z.B. für jedes Grundstück eine klare Bezugshöhe.
 
DaSch17

DaSch17

Meist fließen dabei gleich Dinge ein, die man beim Nachbar-Bebauungsplan lieber anders gemacht hätte. Das ist aber auch abhängig davon, wieviele Regelungslücken da unerwünscht ausgelegt wurden. Oder umgekehrt werden häufig erteilte Befreiungen gleich eingearbeitet. In den letzten Jahren gab es in Hanglagen viele Bebauungspläne mit wirklichkeitsfremden oder nur durch Quadratur des Kreises einhaltbaren Traufhöhenregelungen - dann macht man bei nächsten Plan z.B. für jedes Grundstück eine klare Bezugshöhe.
Exakt das war auch das Problem beim ursprünglichen Bebauungsplan. Hier heißt es nämlich:

1601982005675.png


Das führte dann dazu, dass im Prinzip keine 2-Vollgeschossigen-Einfamilienhaus möglich waren. Nachträglich gab es dann die Ausnahmeregelung, dass die maximale Traufhöhe um bis zu 100cm überschritten werden darf, sofern die maximal zulässige Gebäudehöhe weiterhin eingehalten wird.

Diese Ausnahmeregelung soll dann in den neuen Bebauungsplan mit aufgenommen werden.
 
DaSch17

DaSch17

Verschieb doch mal die Treppe nach planrechts, so 60cm... und verschieb Deine mittige tragende Wand, also die Ecken am Eingang und Essbereich.
Dann wird der Kinderbereich im OG zu klein. Die Position der Treppe ist aufgrund der Vorgaben im OG nicht wirklich veränderbar.

Wäre ein Antritt der Treppe auf 90 Grad geschmacklich möglich bei Euch?
Geschmacklich natürlich. Hat mir in den Musterhäusern gut gefallen. Allerdings suboptimal für einen zukünftigen Treppenlift...
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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