Grundsätzlich hat der Planer auf den Umstand des Wertverlustes hinzuweisen, denn in gut 1-2 Jahren gilt in der Energieeinsparverordnung der Passivhausstandard.
Grundsätzlich sollte daher ein KfW55 Haus empfohlen werden, denn damit sollte sich der Wertverlust bevor das Haus bezogen ist, in Grenzen halten.
Die Frage ist nur, wie das Haus nachgewiesen wird, d.h. wie gut ist wirklich die Gebäudehülle. Also ohne einen hohen Primärenergiefaktor wie bei Strom oder gar mit Photovoltaik.
Gut zu sehen über die Raumheizlast nach DIN EN 12831.
Achtung, nicht der Gebäudeheizlast. Die Summe der Raumheizlasten ist i.d.R. höher als die Gebäudeheizlast. Bei einem KfW55 durchaus bis zu einem Drittel oder mehr.