Energieeinsparverordnung 2016 oder KFW 55 für Bungalow mit Luft-Wasser-Wärmepumpe & Kontrollierte-Wohnraumlüftung optional Photovoltaik

4,00 Stern(e) 22 Votes
B

boxandroof

Du vermischt hier Heizlast mit Wärmebedarf. Selbst wenn es sich rechnet, reich wird man durch die Maßnahme nicht.

Es kommt auf das Gesamtkonzept und seine Ziele an: Welche Heizung, Förderungen, Gremzwerte um die nächste Stufe zu erreichen oder die kleinere Heizung zu nehmen. Dämmung auf die Spitze getrieben brauchst Du keine konventionelle Heizung mehr, so dass es sich vielleicht wieder rechnet.

Die Platte wirst Du über oder unter dem Beton dämmen, unter ist besser, beides geht.
 
N

nix zu schwör

@boxandroof

Ein beratender Ingenieur haftet, wie bei jedem Kammerberuf.

Gerade bei der Heizungsanlage spart man über Jahrzehnte erhebliche Beträge.

Wo hast du den Nonsens gehört, dass ist völliger Quatsch, weder die Brennwerttechnik noch Wärmepumpentechnik hat eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten. Sie froh wenn du 1 schaffst.

Die Jahresarbeitszahl liegt nahe 5, da wir die Heizflächen, Hydraulik und das Gebäude entsprechend geplant haben.

Einen Jahresarbeitszahl von 5 erreichst du nur mit teuren Erdsonden, folglich ist die Investition viel teurer und mit dem Verbrauch oft nur mit Gas gleich, was aber mit den Steigerungen der Stromkosten kaum zu halten sein wird.
Mit einer Luftwärmepumpe kannst du gerade mal von der Hälfte träumen.
Die Prüfparameter sind zudem festgeschrieben, sonst würde die Angabe keinen Sinn machen, daher wird auch der Cop nicht berücksichtigt.

@lesmue79

Die Dämmung kannst du nicht weglassen, wenn diese ist schon für die Energieeinsparverordnung 2013 nachzuweisen. Weiter vergisst du den Wärmebrückenzuschlag, denn damit kannst du keinen optimierten Pauschalwert mehr für das Gebäude ansetzen. Damit ist nicht nur deine Berechnung falsch sondern, gar kein KfW Haus erreichbar, egal wie schlecht.

@boxandroof

Heizlastberechnung DIN EN 12831 mit mh Software ist schon der richtige Schritt.

Viele haben noch immer nicht begriffen, dass die Summe der Raumheizlasten i.d.R. deutlich höher als die Gebäudeheizlast nach Energieeinsparverordnung 2013 ist, welche hier nur überschlagen wird und die Parameter im Gebäude selbst gar nicht berücksichtigt.
 
ares83

ares83

Einen Jahresarbeitszahl von 5 erreichst du nur mit teuren Erdsonden, folglich ist die Investition viel teurer und mit dem Verbrauch oft nur mit Gas gleich, was aber mit den Steigerungen der Stromkosten kaum zu halten sein wird.
Mit einer Luftwärmepumpe kannst du gerade mal von der Hälfte träumen.
In der Praxis sieht das doch anders aus. Wir haben auch ne Jahresarbeitszahl von deutlich über 4, und das mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Deine Abneigung gegenüber der Technik vernebelt etwas deinen Blick auf die Realität.
 
B

boxandroof

weder die Brennwerttechnik noch Wärmepumpentechnik hat eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten
Natürlich nicht. Die Entscheidung für eine bestimmte Art der Beheizung und deren Folgekosten endet i.d.R. nicht mit der Erneuerung der Therme oder was auch immer.
Einen Jahresarbeitszahl von 5 erreichst du nur mit teuren Erdsonden
Jahresarbeitszahl 5 ist nicht nur mit teuren Erdsonden erreichbar. 4,5 als Jahresarbeitszahl für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist ein realistisches Ziel und wäre mein Anspruch im Neubau, wir liegen gut drüber. Jemanden der dafür haftet findest Du allerdings nicht. Mein Planer kam mir auch mit diversen Weisheiten zur Jahresarbeitszahl, woraufhin ich mich (notgedrungen) selber um verschiedene Details gekümmert habe.

Übrigens fördert die BAFA Luft-Wasser-Wärmepumpen erst ab einer rechnerischen Jahresarbeitszahl von 4,5.
 
Zuletzt bearbeitet:
N

nix zu schwör

@ares83

Es gibt Normwerte und keine Praxiswerte, da in der Norm ideale und gleiche Voraussetzungen angenommen werden können.
Da der Cop Wert min. 1 Punkt über dem Jahresarbeitszahl Wert liegt, bestätigt das nur den schlechten Jahresarbeitszahl Wert der Luftwärmepumpe. Heizkörper und somit eine höhere Vorlauftemperatur als 35° ohnehin ausgeschlossen.

@boxandroof

Die BAFA fördert ab einem Cop von 3,1 was einem Jahresarbeitszahl um 2,1 entspricht, da ein Jahresarbeitszahl von 2,5 in der Vergangenheit nicht haltbar war und Temperaturen unter 7° nicht mehr berücksichtigt werden.

Zitat BAFA:
....zur Bemessung des Förderzuschusses bei
der Wärmequelle »Luft« die Heizleistung bei A-7/W35 herangezogen.


da kaum eine Luftwärmepumpe einen solchen Wert ausweisen konnte. Erst bei einem erreichbaren Jahresarbeitszahl bei Erdsonden von über 4,5 wäre die kWh günstiger als mit Gas. Tendenz aufgrund des Stromspreises derzeit schon gegen Jahresarbeitszahl 5,0.
Keine Wärmepumpe mit Erdsonden schafft derzeit mehr als einen Jahresarbeitszahl von 5,5-6,0. Was die 6,0 angeht, ist mir auch nur ein Forschungsprojekt bekannt. Keine Ahnung, ob das noch besteht.

Hier greift der politisch künstlich gehobene Primärenergiefaktor von Strom nicht, denn es geht um die harten Kosten und nicht wie man Luftwärmepumpe dem Bauherren schmackhaft rechnet.

Deshalb auch die Änderung nur noch Passivhäuser im Neubau ab 2020/21 zu genehmigen. Denn egal welches derzeitiges Heizungssystem man nimmt, alle sind deutlich teuer als die alten Systeme, schon nur allein, weil die Lebensdauer viel zu kurz ist.
 
B

boxandroof

Ich stimme Dir zur Politik zu, und dazu, dass die Lebensdauer ein Faktor bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist, insb. wenn die Wärmepumpe teuer eingekauft wird. Pauschal sagen lässt sich dazu aber gar nichts. Zu den anderen pauschalisierten Ausführungen über Normen und JAZen fällt mir allerdings nichts Gescheites mehr ein.

Bei der BAFA gibt es einen Jahresarbeitszahl-Rechner. Gefördert wird bei Neubauten ab einer Jahresarbeitszahl ab 4,5 für Luft-Wasser-Wärmpumen inkl. Warmwassererzeugung. Der Wert ist rein rechnerisch und seit der letzten Änderung der Förderrichtlinien nur noch schwer erreichbar. Aber dennoch nicht unmöglich. Soviel zur Theorie.

Zur Praxis wurde bereits genug geschrieben.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4900 Themen mit insgesamt 97962 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Energieeinsparverordnung 2016 oder KFW 55 für Bungalow mit Luft-Wasser-Wärmepumpe & Kontrollierte-Wohnraumlüftung optional Photovoltaik
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bafa Innovationsförderung für Wärmepumpe mglw. zu spät - was nun? 15
2Jahresarbeitszahl-Berechnung für Förderung (Parameter und Tool für Berechnung) 29
3Neue BAFA-Förderung - Luft-Wasser-Wärmepumpe doch mit Solarthermie 39
4Bafa: Erneuerbare Energien Wärmepumpen mit Prüfnachweis 32
5Wärmepumpe und BAFA - Was stimmt und was nicht? 24
6Welche Förderungsart wählen? KfW, BAFA, Steuer? 21
7KfW 55 oder doch nur Energieeinsparverordnung - Gas und möglichst keine Belüftung? 23
8Einhaltung der Energieeinsparverordnung 2016 mit folgender Heizung 14
9Stromzähler bei Wärmepumpe in Kombination mit BAFA und Photovoltaik 22
10Nachzahlung Luftwärmepumpe DESASTER, Vertragspartner, Stromlieferanten 11
11Luftwärmepumpe vs Geothermie Neubau 400m2 33
12BAFA Förderung Tipps 38
13KFW55 Förderung + BAFA Förderung 57
14BAFA-Förderung für Wärmepumpe (Luft-Wasser-Wärmepumpe) bei Bau mit Bauträger 25
15Wann zahlt BAFA die Förderung aus (Luft-Wasser-Wärmepumpe im Neubau)? 10
16BU hält "Bestätigung des Bauträgers" für BAFA-Förderung zurück 21
17BAFA - Förderung: Hausvertrag vor Antragstellung? 10
18Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt. 510
19BAFA-Förderung hängt an Formular "Bestätigung des Bauträgers" 20
20Wärmepumpe / Endenergiebedarf / Jahresarbeitszahl? 20

Oben