Wir haben gestern ein Schreiben vom Rathaus erhalten, in dem wir aufgefordert werden, die Schranken und den Kran bis zum 30.11.2023 von der Straße zu entfernen ( anscheinend ist unsere vorherige Genehmigung schon vor einiger Zeit abgelaufen).
Sie haben auch erwähnt, dass unser GÜ leider nicht in der Lage ist, alle Vorschriften und Anordnungen zu befolgen und sich nicht für die verkehrsrechtlichen Anordnungen zuständig fühlt. Aus diesem Grund werden bis auf weiteres auch keine neuen verkehrsrechtlichen Anordnungen mehr genehmigt.
Das riecht sehr danach, daß (auf Hinweis oder auf Wahrnehmung eines Außendienstmitarbeiters aka Politesse) 1. Beanstandungen festgestellt und 2. von Deinem Bauleiter nach Benachrichtigung nicht angemessen zügig (seine Pflicht wäre eigentlich: unverzüglich) abgestellt wurden. Benenne schleunigst einen Bau
leiter von nicht zweifelhafter Eignung und Pflichtwahrnehmung. Bau
herr bist Du, und eigene räumliche Entferntheit entbindet Dich nicht vom Einstehen für Deine Pflichten. Versäumnisse Deiner Erfüllungsgehilfen sind rechtlich
Deine Versäumnisse, mit allen Folgen auch für fragwürdige oder erwiesen mangelhafte Zuverlässigkeit. Vergiß´ nicht, das auf Warnschuß und Fangschuß Zielschuß folgt. Kulanz kann das Amt im Zweifel nur im Singular kennen, sonst bringt es sich selbst in Haftungsgefahren. Einen Genehmigungsablauf solltest Du selbst im Fristenbuch stehen haben. Den letzten Satz des obigen Zitates deute ich als Ablehnung eines Verlängerungsantrages. Bedenke, daß das Abschleppen eines Krans vierstellig kosten kann, Verwahrgebühr on Top, plus vermutlich auch Punkte in Flensburg und eventuell gar Fahrverbot.