....so,
das hier ist wohl der richtige Name der ominösen Firma, neueingetragen ins Handelsregister am 29.12.2011 :
TOWN House Limited & CO. KG
dabei stellt sich mir die frage, warum weder der erste Name auf der hp, noch der 2. nicht korrekt angegeben wurden???
eine Erklärung dafür könnte sein, dass der Bearbeiter der Homepage so etwas schon immer gerne getan hat.
...es wurde mir bestätigt, dass der Geschäftsführer der bmc ug (haftungsbeschränkt), burgschwalbach (wobei er gerne und oft seinen Kunden, denen er Häuser erstellen sollte und wollte, es aber nicht konnte, die ug (haftungsbeschränkt) Firmierung vorsätzlich verschwieg, sie willkürlich änderte oder auf andere weise verschleierte......ruhig mal googeln, es gibt noch etliche Beispiele dafür im Netz........
die Bauherren bekam er zum grossen teil von der mamplex ltd (aber das sind 2 andere [...und mehrere Bauherren- firmen- planer-]Geschichten, die eigentlich einen eigenen Thread verdient hätten aber hier wohl zu einer grossen story zusammenwachsen werden...).....die Homepage der townhouse gestaltet, für die er z. zt. tätig ist.
er wird sich wohl hinter dem Haftungsausschluss verstecken wollen:
(so wie er sich immer hinter irgend einer ausrede oder leiblich versteckt, wenn es brisant wird.......oder es gilt, schnellstens das sauer verdiente Geld von Bauherren durchzubringen und sie mit unterkalkulierten oder nicht begonnenen oder unvollendeten Häusern und einer menge schaden im stich zu lassen.....ich sagte ihm mehrfach: immer wenn du Geld bekommst, wirst du zum roadrunner... miieeeeeeep miiieeeeep und er verschwindet in einer staubwolke am Horizont in der untergehenden sonne...nur mit dem unterschied, dass der Vogel sehr gut zu fuss ist und sich der verglichene Herr, wohl aus Status-und Gewichtsgründen gerne mit lexussen, Jaguaren, bmws oder benzis, allerdings gerne mit wechselnummernschild....man könnte ja sonst erwischt werden.....zügig fortbewegt.)
Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
TOWN-House-INVESTMENTS UnLimited Co - KG (im Folgenden 'Autor' genannt) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches odergrob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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...hat aber dabei 3 dinge nicht berücksichtigt:
Zitat:
a.
Soweit eine Kennzeichnungspflicht nach § 5 TMG und § 55 RStV bejaht wird, sind folgende Angaben auf der Homepage zu machen:
1. Name und Anschrift des Diensteanbieters
Name und Anschrift sind nach § 5 Abs. 1 Nr 1 TMG anzugeben:
"den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen."Hierbei gilt allgemein:
bei Personen mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname;
bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) und Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (z.B. GbR, OHG) die Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung sowie mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname des Vertretungsberechtigten;
Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Bei juristischen Personen oder ihnen gleichgestellten Personengesellschaften der Sitz.
Achtung: Ein Postfach genügt nicht, da dies keine ladungsfähige Anschrift darstellt.
Angabe der Rechtsform:Wie oben dargelegt, muss bei juristischen Personen die Rechtsform nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG angegeben werden. Bei der Rechtsform handelt es sich um die Zusätze wie "GmbH" oder "AG".
Neu ist hierbei, dass nun auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf ihre Rechtsform hinweisen muss. Auch Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts müssen nunmehr ihre Rechtsform im Impressum angeben.
Zitat ende
b. der Gesetzgeber diesen Haftungsausschluss für Firmierungen nicht vorsieht...
c. wenn die dargestellte Firma nicht TOWN-House-INVESTMENTS UnLimited Co - KG korrekt heisst,.....der Haftungsausschluss sowieso nicht gilt!
und besagter Herr lebt irgendwie in einer Symbiose mit dem chefe von der townhouse mit dem er noch bis vor kurzem als der noch chefe der mamplex ltd war, nette Hausvertriebs und Erstellungsgeschäfte machte......
es stellt sich nur die frage wer der Einsiedlerkrebs und wer das Schneckengehäuse dabei ist....Unsinn, das Gehäuse ist ja tot,
wer der hai und wer der putzerfisch oder wer die Ameise und wer die Blattlaus ist...?
es haben wohl die rollen gewechselt.....bis vor kurzem hat der mamplex vertrieb die Bauherren der bmc ug als Ersteller ausgeliefert...Entschuldigung, gebracht.
jetzt ist die townhouse offensichtlich der Ersteller und die (ex?) bmc arbeitet ihr zu!
...die Leute die verantwortlich dahinterstehen sind die gleichen wie in der alten Konstellation.
...ich habe nach Beispielen dafür gesucht, ob es symbiotische schmarotzende Lebensformen gibt, die kooperativ anderen Lebewesen eine wunderbare heile Welt oder grenzenlose Vertrauenswürdigkeit vorgaukeln um sie dann bis zum letzten fliessenden Blutstropfen auszusaugen und gelähmt und hilflos oder stark beschädigt ihrem Schicksal zu überlassen.
und jetzt nimmt die Biologie neue Dimensionen an:
im Yellowstone-Nationalpark in Nordamerika wurde eine Symbiose zwischen drei Arten nachgewiesen, einem Rispengras, einem Schimmelpilz und einem Virus
und hier die Sensation:
im Bauherrenbermudadreieck frankfurt-Worms- München
gibt es auch so was!!!!
mamplex/townhouse Herr u.r. +
bmc ug(oder auch Rhein Main Immobilien consulting) Herr j. p. +
Frau e.s. in München!
Einfach genial!