Erfahrungen Notwegerecht / Urteile

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A

Altai

Ich verstehe es so, dass @Rosmarin erreichen möchte, dass die alte, gelbe Zufahrt genutzt wird. Dem widersprechen die bekannten Pläne, die also dieses Notwegerecht "ausweiten" auf weitere Teile des Grundstücks des TE. Hier muss man doch ansetzen, oder?
 
Z

Zaba12

Ich verstehe es so, dass @Rosmarin erreichen möchte, dass die alte, gelbe Zufahrt genutzt wird. Dem widersprechen die bekannten Pläne, die also dieses Notwegerecht "ausweiten" auf weitere Teile des Grundstücks des TE. Hier muss man doch ansetzen, oder?
Jetzt verstehe ich! Puh..., ich bleibe dabei. Wenn das Bauamt es durchwinkt, dann ist Ende. Habt Ihr das Bauamt schon genötigt sich damit zu beschäftigen. Die werden nichts genehmigen was sich rechtlich nicht realisieren lässt. Nur dann müssen die halt auch davon was wissen.
 
R

Rosmarin

Genau @Altai
Eine Verhinderung lässt sich nicht durchsetzen.
Aber es soll die bestehende Zufahrt genutzt werden.
Es kann doch nicht sein, dass einem dadurch die gesamte Hoffläche genommen wird und Stellplätze plus Beet etc.

Bisher hat die WBG noch kein Notwegerecht offiziell angefragt.
Trotzdem schon beim Bauamt vorsprechen?
 
S

Scout

D.h. dass durch ene andere Planung der TG-Zufahrt bzw. der Positionierung des Mehrfamilienhaus eine andere Zufahrt, ohne Notwegerecht möglich wäre?

Wieso sollte dann ein Notwegerecht überhaupt möglich sein, wegen der Faulheit des Planers oder weil der so mehr Wohnflöche auf Kosten der Nachbarn rausschinden kann? ist die Baugenehmigung denn schon durch? Da würde ich den Hebel ansetzen!
 
H

HWTIGGER

Gegen eine Zufahrt zum Grundstück über die Privatstraße (grüne Pfeile) mag man weniger ausrichten können, das kann wohl nur
ein Anwalt beantworten. Aber das man zusätzlich noch eine Zufahrt über das eigene Grundstück ermöglichen muss sehe ich nicht,
da es ja eine Zufahrt zum Grundstück über den Privatweg gibt.
Und das man der WBG die Möglichkeit einräumen muss zusätzlich ein Privatgrundstück als Zufahrt zu nutzen glaube ich kaum da
man die Planung entsprechend anpassen kann. Hier würde ich die Möglichkeit erwägen zu klagen weil es einen erhebliche Einschränkung
für das eigene Grundstück bedeutet.
Die Frage ist ja eh, ob man nicht an der Grenze zum Privatweg ein Tor setzt, nicht das ständig Leute auf dem eigenen Hof parken weil es
zu wenig Stellplätze gibt.
 
G

guckuck2

Zum Amt gehen finde ich nicht dumm. Man kann schon mal „Verbündete“ finden bzw. klar machen, dass man ein Problem sieht.

Ohne geklärte Erschließungssituation gibts meiner Kenntnis nach keine Baugenehmigung, dh. die WBG kann keine Fakten schaffen imho.

Sehe ehrlich gesagt, meine Meinung, auch nicht ein, warum kein Plan entworfen werden kann, der nur den grünen Weg als Notweg erfordert. Die gelbe Zufahrt ist doch pure Bequemlichkeit. Oder vielmehr Gewinnmaximierung.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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