Y
ypg
@berny
ich schrieb:
Für mich sind gewisse Sonderausstattungen, die nach meiner Meinung schwer mit der ausgeschriebenen Leistung zu vereinbaren sind, zB der barrierefreie Duschtempel oder die 100 x 100 grossen Fliesen, wo der Bauherr später die Fugen moniert.
Wir haben zB auch diese Risse. Wenn ich einen GU auswähle, der im OG Rigipsplatten für die Innenwände verwendet und ich mich mit "tapezierfertigen Wänden in Q2-Ausführung" aus Kostengründen begnüge, muss ich damit rechnen, dass ich später Risse bei von uns nicht tapezierten Wänden sehe. Denn Risse sind nicht weltbewegend und passieren. Nur hat man sie früher eben nicht durch die Raufaser durchgesehen.
Wir haben auch den barrierefreien "Duschtempel". Dort gibt es keine Beanstandungen, da diese Dusche auch in der Bauleistungsbeschreibung vorkommt und der Fliesenleger darum wusste.
Oder nehmen wir mal die statische Mittelwand: viele wollen alles offen und frei haben. Das Typenhaus sieht aber eine tragende Wand vor. Kein Problem, wird da ein Träger eingesetzt. Jetzt kommt aber der Flair-Hausbauherr und will den Träger nicht sehen, noch dazu mehr als offen als gut ist. Der GU warnt vor Problemen, der Bauherr wills nicht hören... es wird an der Statik gefrickelt, bis es passt.... und der Bauherr nörgelt an einem hässlichen Träger herum und meint, das ist ein Baumangel.
Viele Bauherren wollen, überspitzt gesagt, aus dem Flair 113 einen Jette-Palast machen. Dass die Grundsubstanz dann nicht mit der Ausstattung vereinbar ist, interessiert nicht.
Edit: unser Sachverständige hat uns die Bauleistungsbeschreibung im Nachhinein übersetzt... das dies und das Nachteile haben könnte. Warum im Nachhinein? Weil wir erst später einen Sachverständigen genommen haben...
ich schrieb:
Ich denke, gewisse Sonderausstattungen passen nicht zu einem Standard-Typenhaus eines GUs.
fände rissfreie Decken und Wände eigentlich Standard.
rissfreie Decken sind für mich keine "gewissen Sonderausstattungen". Du redst von ganz anderen Dingen.Ich hatte ihn als GU um ein Angebot für das Vergipsen in "glatter Qualität" und auch Streichen in Weiss gefragt. Dazu alle Fussböden in Vinyl.
Für mich sind gewisse Sonderausstattungen, die nach meiner Meinung schwer mit der ausgeschriebenen Leistung zu vereinbaren sind, zB der barrierefreie Duschtempel oder die 100 x 100 grossen Fliesen, wo der Bauherr später die Fugen moniert.
Wir haben zB auch diese Risse. Wenn ich einen GU auswähle, der im OG Rigipsplatten für die Innenwände verwendet und ich mich mit "tapezierfertigen Wänden in Q2-Ausführung" aus Kostengründen begnüge, muss ich damit rechnen, dass ich später Risse bei von uns nicht tapezierten Wänden sehe. Denn Risse sind nicht weltbewegend und passieren. Nur hat man sie früher eben nicht durch die Raufaser durchgesehen.
Wir haben auch den barrierefreien "Duschtempel". Dort gibt es keine Beanstandungen, da diese Dusche auch in der Bauleistungsbeschreibung vorkommt und der Fliesenleger darum wusste.
Oder nehmen wir mal die statische Mittelwand: viele wollen alles offen und frei haben. Das Typenhaus sieht aber eine tragende Wand vor. Kein Problem, wird da ein Träger eingesetzt. Jetzt kommt aber der Flair-Hausbauherr und will den Träger nicht sehen, noch dazu mehr als offen als gut ist. Der GU warnt vor Problemen, der Bauherr wills nicht hören... es wird an der Statik gefrickelt, bis es passt.... und der Bauherr nörgelt an einem hässlichen Träger herum und meint, das ist ein Baumangel.
Viele Bauherren wollen, überspitzt gesagt, aus dem Flair 113 einen Jette-Palast machen. Dass die Grundsubstanz dann nicht mit der Ausstattung vereinbar ist, interessiert nicht.
das ist natürlich richtig blöd, wenn es noch nicht einmal der Kammer interessiertMan kann sich einfach dagegen nicht wehren diese Erfahrung hab ich leider machen müssen. Man denkt immer es gäbe da so viele Möglichkeiten wie Bewertungen, Gerichte, Handwerkskammer etc....aber wenn man die dann braucht ist keiner da.....
Edit: unser Sachverständige hat uns die Bauleistungsbeschreibung im Nachhinein übersetzt... das dies und das Nachteile haben könnte. Warum im Nachhinein? Weil wir erst später einen Sachverständigen genommen haben...