Förderung NRW.Bank Antrag Abwicklung Erfahrungen?

4,90 Stern(e) 16 Votes
M

masterflok

das sind ja ja mal tolle Nachrichten! Glückwunsch.

wir haben heute eine Nachricht bekommen , dass wir nochmal die letzten drei Monatsgehälter zusenden sollen und den Datenschutz unterschreiben sollen und das für die selbstauskunft. Weiß jemand warum wir das zusenden sollen ? Geht das jetzt zum Ende hin ?
Ihr habt die Bewilligungsreife erreicht. Nun benötigen sie alle Gehaltsnachweise bis zum heutige Tag, da diese für die Einkommensermittlung maßgeblich sind.

Das heißt jedoch nicht, dass ihr kurzfristig eine Förderzusage erhaltet. Aktuell können keine Zusagen erfolgen.
 
M

Mrs0120

Ihr habt die Bewilligungsreife erreicht. Nun benötigen sie alle Gehaltsnachweise bis zum heutige Tag, da diese für die Einkommensermittlung maßgeblich sind.
Zählt nicht das Einkommen bis zur Antragstellung? Was passiert denn wenn die Bearbeitung der Anträge Monate dauert und man in der Zwischenzeit eine Gehaltserhöhung erhalten hat?!
 
M

masterflok

Wenn du z.B. im Januar eine Gehaltserhöhung erhalten hast, dann ist dieses Gehalt die Grundlage der Einkommensermittlung. Sprich es kann auch bis zu 12 Monate in die Zukunft gerechnet werden.

Hintergrund ist, dass das Amt im letzten Schritt den finalen Antrag erstellt und euch zur Unterschrift vorlegt. Dieser ist dann maßgeblich.

Sollten sich nun Gehehaltsänderungen ergeben, dann sind diese, zumindest nach den Förderbestimmungen 2023, nicht mehr relevant.
 
M

Mrs0120

Zählt nicht das Einkommen bis zur Antragstellung? Was passiert denn wenn die Bearbeitung der Anträge Monate dauert und man in der Zwischenzeit eine Gehaltserhöhung erhalten hat?!
Wenn du z.B. im Januar eine Gehaltserhöhung erhalten hast, dann ist dieses Gehalt die Grundlage der Einkommensermittlung. Sprich es kann auch bis zu 12 Monate in die Zukunft gerechnet werden.

Hintergrund ist, dass das Amt im letzten Schritt den finalen Antrag erstellt und euch zur Unterschrift vorlegt. Dieser ist dann maßgeblich.

Sollten sich nun Gehehaltsänderungen ergeben, dann sind diese, zumindest nach den Förderbestimmungen 2023, nicht mehr relevant.
Okay, danke für die Information.
 
M

masterflok

Wobei sich das Blatt mit den Förderbestimmungen 2024 wieder wenden kann, z.B. durch geänderte Einkommensgrenzen.

Des Weiteren daran denken, dass das Amt bei einer positiven Förderzusage eine Gebühr in Höhe von 1% des Darlehensbetrag, jedoch höchstens 1.000 Euro, erhebt.
 
Zuletzt aktualisiert 18.11.2024
Im Forum NRW.Bank gibt es 16 Themen mit insgesamt 326 Beiträgen
Oben