11ant
Diese Interpretation der Baugrenze hätte ich geteilt - wenn das Amt nun von einer BauLinie spricht ...Faktische Baugrenzen entstehen in der Fantasie des Betrachters. Hier meine Interpretation (dunkelblau):
... dann sehe ich auch diese klar imaginierbar: nämlich als identischer Abstand zur Straße wie bei den Häusern 22, 20 und 18.dass das Amt von einer faktischen Baulinie spricht, die sie an drei Häusern festmacht.
Dass das Amt dem Architekten nicht den Stift führt, halte ich für angemessen. Wirklich ratlos darf ein Fachmann da nicht sein, selbst mit wenig Erfahrung nicht.