Garage - Bauantrag - Verwirrung

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Zuletzt aktualisiert 28.12.2024
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toxicmolotof

Falschaussagen müssen aber korrigiert werden. Ich kann gerne aus meiner Baugenehmigung (für Haus umd Garage) sinngemäß zitieren.

Die Baugenehmigung wird erteilt [blabla] unter der Auflage, dass bis zum tatsächlichen Baubeginn der Wärmeschutznachweis und der Standsicherheitsnachweis bei der genehmigenden Behörde vorgelegt werden.

Darüber müssen wir nicht diskutieren, du kannst aber gerne vorbei kommen und es selbst nachlesen.
 
K

Kuddel84

OMG

also hast du eine Baugenehmigung mit Auflagen !!

In meinem Falle würde ich dann die Unterlagen der Garage einreichen - hier muss ich eine Unterschrift geleistet haben, sonst bekomme ich keine - und dann hätte mir der Bearbeiter gesagt du du du das geht so aber nicht.

Fazit: ich hätte das Problem dann ein bisschen später.
 
T

toxicmolotof

Ein Architekt kann das.

Und unser Garagenhersteller hat sogar Zeichnungen online im Netz für alle angebotenen Garagentypen samt Schnitten und Fundamentplänen.
 
K

Kuddel84

Ach so und weil das dein Garagenhersteller hat, hat das natürlich jeder !

Das wusste ich nicht.

Und wenn Garage als Eigenleistung ist, setzt sich natürlich der Architekt von der Hausbaufirma daran und denkt sich die Statik dieser aus....unterschreibt das und haftet dann dafür.

Wusste ich auch nicht.
 
T

toxicmolotof

Mein Gott. Du willst es nicht verstehen und mir wird das hier zu doof.

Ein letzter Versuch meinerseits.

Den Plan, in dem die Garage eingetragen wird muss irgendwer erstellen. Und irgendwer nimmt da auch Geld für. Entweder der Garagenhersteller, der Architekt des GU, dein eigener Architekt oder wer auch immer. Am Ende total egal.

Die Maße von Garagen sind in der Regel standardisiert. Und nur du weißt, welche Größe du als Garage haben willst und welche "Art". Wer das in den Plan einzeichnet ist doch egal.

Nochmal: Die Statik selbst ist bis zum Baubeginn total egal. Genau so z.B. der Wärmeschutznachweis bei Gebäuden. So lange beim Bau die Standsicherheit gewährleistet ist, passt das. Oder glaubst du dass irgendwer im Bauamt die Statik einer Garage tatsächlich prüft (im Sinne von nachrechnet)? Wenn zum Baubeginn (und keine Minute früher) der Nachweis "Statik passt" vorliegt, ist das ausreichend.

Und darüber können wir jetzt gerne noch stundenlang drüber diskutieren. Aber ich bin raus.
 
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DG

Der Teufel steckt hier im Detail.

Es gibt, wie im Startbeitrag auch nachzulesen, abhängig von der jeweils gültigen Landesbauordnung Gebäudetypen, die innerhalb definierter Randbedingungen genehmigungsfrei errichtet werden können. In BB scheint das auch für Klein-Garagen zu gelten, in NRW zB sind diese grundsätzlich genehmigungspflichtig.

@Kuddel84: Es gibt zur jeweiligen Landesbauordnung immer spezielle Kommentierungen, die sollte Deine RA'in haben oder finden können. Dort ist auch für Laien halbwegs verständlich erklärt, was im Gesetz gemeint ist.

Grundsätzlich ist es aber so, dass sich auch genehmigungsfreie Bauten an die o.g. Bedingungen halten müssen. Ob das bei den Garagen, die Du in Deiner Nachbarschaft siehst, tatsächlich so ist, steht auf einem anderen Blatt. Es ist möglich, dass dort Stahlgaragen stehen, die korrekt errichtet wurden, zB mit ausreichend Abstand zur Grenze bzw. zum nächsten Gebäude. Es ist ebenso möglich, dass Stahlgaragen mit zusätzlicher/spezieller Genehmigung/Bauantrag errichtet wurden, weil bestimmte Punkte der Genehmigungsfreiheit _nicht_ eingehalten, aber durch einen förmlichen Bauantrag geheilt werden konnten - und es ist möglich, dass dort Stahlgaragen stehen, die ohne Bauantrag errichtet wurden, aber dennoch gegen die Auflagen der Genehmigungsfreiheit verstoßen.

Im letzten Fall entsteht Dir dadurch - und das wird Dir @Voki1 bzw. jeder andere RA auch erklären - kein Rechtsanspruch darauf, dass Du den gleichen Fehler nachmachen darfst.

Ansprechpartner ist mMn hier Dein Architekt, denn der muss sich mit der Errichtung solcher Garagen in BB auskennen - ich glaube aber auf Grund Deiner Beschreibung, dass der Sachbearbeiter richtig liegt.

MfG
Dirk Grafe
 
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