Garage - Bauantrag - Verwirrung

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Zuletzt aktualisiert 12.03.2025
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Musketier

Musketier

Seite 22 Bild 41 in dem Link mal anschauen. Vielleicht hilft es bei der Argumentation gegenüber dem Bearbeiter.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Bauexperte

Ach so und weil das dein Garagenhersteller hat, hat das natürlich jeder !
Ja, jeder Anbieter von Fertiggaragen.

Und wenn Garage als Eigenleistung ist, setzt sich natürlich der Architekt von der Hausbaufirma daran und denkt sich die Statik dieser aus....unterschreibt das und haftet dann dafür.
Das ist ja nicht Dein Thema und dem zufolge an den Haaren herbeigezogen!

Ich habe schon geschicktere Formulierungen bei Usern gelesen, welche auf Antworten hoffen ....

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
K

Kuddel84

Nein leider da auch nicht. Aber ich habe nochmals Rücksprache gehalten und die 20qm zählen wirklich für Garage UND Abstellraum.

Genau @Bauexperte die letzten beiden Seiten hier war nicht mein Thema...
Aber Danke für deinen hilfreichen Beitrag !
 
D

DG

Link mit Hinweis verschickt, allerdings muss man bei diesen Fällen höllisch aufpassen, dass man die richtige Kommentierung zum richtigen Gesetz erwischt. Musketier hat die bayrische Version verlinkt, die muss mit der brandenburgischen nicht identisch sein und ist sie so weit ich das kontrolliert habe auch nicht.

Das geht vom Baugesetzbuch über die jeweilige LandesBauOrdnung, spezielle Festsetzungen im Baugebiet bis runter zur Einzelfallentscheidung - und das ist in aller Regel nicht hier im Forum zu klären, sondern immer nur mit Hilfe von Fachplanern vor Ort, sprich: Bauamt, Architekt, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur.

MfG
Dirk Grafe
 
Musketier

Musketier

Musketier hat die bayrische Version verlinkt, die muss mit der brandenburgischen nicht identisch sein
Das ist richtig. Allerdings waren die Formulierungen in beiden Verordnungen identisch. Das hatte ich vorher geprüft.
Dass es dann trotz gleichem Gesetzestext unterschiedliche Erläuterungen zu den beiden Verordnungen geben kann, widerspricht zwar jeder Logik, ist aber leider wahr.
 
K

Kuddel84

Ja danke ihr zwei für den Link !
Auf dieses Bild bin ich vor ein paar Tagen beim googeln auch schon aufmerksam geworden.
Und laut dem Bild benötigt man für Kleingaragen unter 100qm mit Abstellraum unter 20qm keine Brandwand, sondern die Wand muss aus nichtbrennbaren Stoffen sein.

Leider wird das wohl in Brandenburg anders gesehen und hier zählen die 20qm für Garage und Abstellraum.

Und ob ich den Bearbeiter mit dem Bild umstimmen kann, glaube ich weniger.

Kurz um, die Garagenfirma ist nun gefragt. Ich bin gespannt und rechne spätestens morgen Nachmittag mit einer Antwort.
 
Zuletzt aktualisiert 12.03.2025
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