Als Grenzbebauung gilt alles, was innerhalb des üblichen Grenzabstandes ist, also idR 3,0m. Ob die Garage direkt auf der Grenze steht oder 2m Abstand hat, spielt dann keine Rolle, gilt beides als Grenzbebauung und fällt unter die 15m-Regelung. Es gibt allerdings mittlerweile Bestrebungen, dass in Baugebieten geringere Abstände einzuhalten sind, also auf 2,5m oder auch 2m Grenzabstand verringert wird. Mit Einzelgenehmigung/Nachbarzustimmung o.ä. kann man auch auf geringere Abstände kommen.
Grundsätzlich kann man ein Carport aber auch mit Abstand errichten, wenn man zum Streichen drankommen will - nur ist das normalerweise nicht nötig, weil man zur Pflege/Reparatur auch auf das Nachbargrundstück darf, wenn es anders eben nicht geht. Muss man dann eben anmelden, sollte aber im normalen Nachbarschaftsverhältnis klappen.
MfG
Dirk Grafe