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ich verstehe das also richtig, dass 9m je Seite zulässig sind, also eine FG mit 9x6m in der Grundstücksecke (eine Seite 9m, andere Seite 6m Grenzbebauung) erlaubt sind? Passt ja...
ich verstehe das also richtig, dass 9m je Seite zulässig sind, also eine FG mit 9x6m in der Grundstücksecke (eine Seite 9m, andere Seite 6m Grenzbebauung) erlaubt sind? Passt ja...
2 Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig
1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m [...]
3 Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2 auf einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, auf einem Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von 15 m unterschreiten.
Das ist afaik in den meisten Bundesländern so geregelt, allerdings gibt's auch in jeder Landesbauordnung gerade zu diesem Thema spezielle Abweichungen. Im Bebauungsplan können zB abweichende Festsetzungen formuliert sein.