Gerade nachgesehen. Der Bebauungsplan ist ja aus dem letzten Jahr, also gilt Punkt 1 meiner Aussage oben.
Guten Morgen K1300S,
teile Deine Einschätzung bezüglich rangieren. Sehe derzeit leider keine andere Möglichkeit, außer auf beiden Seiten des Hauses einen Carport, sieht dann bisschen aus wie Mickey Maus Ohren... Doppelgarage klaut zu viel Wohnfläche im EG...
Soweit ich den Bebauungsplan Nr. 900 der Stadt Bochum verstehe, ist in der textlichen Fassung folgendes vermerkt:
"2.2.4 Oberste Geschosse
...
Im allgemeinen Wohngebieten WA 1 ist bei Gebäuden mit Flachdach oberhalb des obersten Vollgeschosses ein weiteres Geschoss zulässig, wenn es zu allen Seiten um mindestens 1,00 m hinter die senkrecht aufsteigende Außenwand des darunter liegenden Vollgeschosses zurücktritt."
Verstehe das so, dass dieser Bebauungsplan strenger ist als die Landesbauordnung, die ja nur auf 75% der drunterliegenden Geschossfläche abzielt. Wie bewertest Du das?
Gruß
Stephan