Grundriss Einfamilienhaus 240 m² mit teilüberbauter Garage
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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 11 der Diskussion zum Thema: Grundriss Einfamilienhaus 240 m² mit teilüberbauter Garage >> Zum 1. Beitrag <<
Vielleicht muss man es wirklich ganz konkret sagen: Nein, es besteht keine fundamentale Ablehnung gegen eigene Entwürfe. Es besteht aber eine Ablehnung gegen Eigenentwürfe, wenn es gänzlich an Talent mangelt.
Auch dann wird hier nichts "abgelehnt". Jeder Entwurf wird betrachtet, auch auf die planerischen Fähigkeiten des Verfassers hin. Wenn man dann sieht, der Verfasser will zum Dom und steht vor den Messehallen, dann zeigt man ihm den Weg zur Deutzer Brücke. Wenn er aber in den Englischen Garten will und die Alster für die Isar hält, ist ihm mit einem schulterklopfenden "das wird schon !" nicht zu helfen.
Dann ist die Zeit nämlich verschwendet für alle Seiten und was noch schlimmer wäre: es bestünde die Gefahr, dass Du den Mist tatsächlich baust. Da wir uns hier alle lieb haben, wollen wir natürlich nicht, dass Du Dein schönes Geld verbrennst und der Groschen erst fällt, wenn es zu spät ist.
Genau. Wenn der TE zum Zeichenknecht des GU sagt "schieben Sie bitte die Treppe vor dem Türdurchgang weg, Sie dürfen auch einen "Erker" dabei benutzen", dann tut der das (ohne daß ein Genehmigungsstempel auf dem ganzen Quatsch bedeuten würde, die Qualität wäre jetzt mit positivem Ergebnis fachmännisch tiefengeprüft - obwohl es auf der Rechnung keinen Rabatt dafür gibt, daß nicht).
Und deshalb finde ich den Vorschlag
auch nicht im Sinne des Glückes für den TE gut, sondern lediglich um den Mitlesern den Anblick des toten Entwurfes an der Beatmungsmaschine zu ersparen. Aber wir können auch einfach ein Zimmer weiter gehen - zu Patienten, mit denen es bergauf gehen wird, wenn sie den ärztlichen oder schwesterlichen Rat weiter so brav befolgen.
Für den Fall, dass hier noch jemand mitliest: Die Teilüberbauung der Garage stellte sich nach Meinung der Stadt als (ohne Zustimmung der Nachbarn) unzulässig heraus, so dass ich mich nochmal (1) selbst rangesetzt habe, (2) dieser Entwurf von einem Architekten verbessert wurde und (3) derselbe zwei Varianten eines eigenen Entwurfs erstellt hat. Wie von den Architekturpsychologen hier vorhergesagt bevorzuge ich die Weiterentwicklung des eigenen Entwurfs – kann die Gründe aber durchaus artikulieren (siehe nächstes Posting).
Zur Entwicklungsdokumentation hier mein Ansatz ohne jegliche Überbauung der Garage:
Nun der vom Architekten (ja, ein "richtiger" studierter Selbständiger) verbesserte, wenn auch durch Umsetzung von Änderungswünschen weiter verschlimmbesserte(?) Entwurf:
Zweifeln lässt mich am ehesten die Fensterfront im SW (links). Der Architekt wiederum empfahl, das EG-WC neben das Gästebad zu schieben, zwecks Vermeidung von Bau- und möglichen Reparaturkosten. Wie bei so vielen Fragen ist mir völlig unklar, ob das Votum darüber hier im Forum eher hieße "Klar, keine Wasserleitungen unter teuren Fliesen" oder "Nie ohne Not ein WC ohne Fenster".
Eigentlich finde ich diese Ansätze elegant mit der Aufteilung in breit und schmal im OG sowie dem großen, hellen Wohnbereich und 16m-Blick vom Eingang aus. Aber als Nachteile sehe ich:
Die "Arbeitsecke" entspricht einer unpräzise formulierten Vorgabe, es dürfe eben eine Ecke sein, die ich mir aber in einem Raum vorgestellt hatte, nicht im Flur. Nun, vermutlich ist ein dedizierter Büroraum wohl eh das einzig Wahre.
Die Sofaecke ist nicht wirklich kuschelig.
In Variante A wird der Garten ziemlich durchschnitten (mit einer eher dunklen Ecke hinter der Garage), und die Firstrichtung passt nicht zur Nachbarschaft.
In Variante B bleibt wenig Gartenplatz an der SW-Seite und haben die Kinderzimmer nachmittags kaum Sonne.
Hier zum Vergleich die Positionen des Entwurfs aus dem obigen Posting und der zwei Varianten aus diesem:
Nun der vom Architekten (ja, ein "richtiger" studierter Selbständiger) verbesserte, wenn auch durch Umsetzung von Änderungswünschen weiter verschlimmbesserte(?) Entwurf: