Grundriss Einfamilienhaus 240 m² mit teilüberbauter Garage

4,70 Stern(e) 11 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 6 der Diskussion zum Thema: Grundriss Einfamilienhaus 240 m² mit teilüberbauter Garage
>> Zum 1. Beitrag <<

11ant

11ant

Und neben dem inhaltlichen Lerneffekt wurde mir mal wieder mein bereits mehrfach postulierter Vorsatz gefestigt, mit meinen Ideen und Wünschen zu einem Fachmann zu gehen und von diesem ein Haus planen zu lassen. Also genau so, wie es im Phasenmodell steht.
(Nur) mit seinen Ideen und Wünschen zur/m ArchitektIn zu gehen, ist grundsätzlich ratsam. Aber in welchem Phasenmodell steht das ?
 
H

Haus 42

Den einen Entwurf, den kennen wir doch?! Der wurde hier schon einmal diskutiert. Leider hast Du die Nachvollziehbarkeit Deines Beiträge deaktiviert, so dass man eben nicht nachlesen kann. Deshalb war auch meine Vermutung, dass Du Dich abgemeldet hast.
Die Frage ist, warum machst Du das? Nicht _wir_ profitieren von dieser Diskussion, sondern nur Du.
Also meines Wissens habe ich mich am Sonntag hier erstmals angemeldet. "Abmelden" ist auch nicht mein Stil, und Zweitkonten habe ich vielleicht gerade mal bei Versorgungsunternehmen, die bei einem neuen Vertrag ein neues Konto erzwingen – vermutlich verwechselst du etwas.

Im Übrigen ist mir – vermutlich gerade weil ich hier neu bin – keine Option zur "Nachvollziehbarkeit" der Beiträge bekannt: Was sollte ich ändern?

Auch sollte es ja Dein Interesse sein, die Qualität der Antworten durch Aufmerksamkeit zu beeinflussen. Da ist es hilfreich, auch anwesend zu sein. Wir sind es auch. das muss nicht ständig sein, aber bei Zeiten sollte man es schon.
Ich lese durchaus öfters (z.B. auf dem Handy) als ich antworte. Und in die Kategorie "beizeiten" falle ich meiner Meinung nach auch mit den Antworten. Außerdem kann jeder mal einen Unfall, Trauerfall, Wasserschaden, eine Krankheit, Liebeskummer oder anderes haben, so dass eine kritische Bewertung der Reaktionszeit in einem asynchronen Medium gewagt ist.

So wollen die User, zumindest spreche ich von mir und weiß von dem ein oder anderem Grundrissfachmenschen hier, dass man eben nicht alles an Infos durch die Beiträge zusammensuchen möchte. So ist auch ein klares Nein oder Ja im Fragebogen erkennbarer als die erfragte Antwort in einem Satz einzubauen.
Die Idee war ja, dass im ersten Beitrag alles Bekannte und Relevante bereits vorhanden wäre, nur halt in anderer Form. Dass Lücken blieben, ist tatsächlich ein Versäumnis. Dass der Fragebogen 1:1 manchen lieber gewesen wäre, nehme ich hiermit für die Zukunft zur Kenntnis.

Ein Podest kommt zu den Steigungen extra, kann also nicht innerhalb der Steigungen angedockt werden.
Klar, deshalb wird die Podesttreppe vermutlich auch nicht zu einer bequemen Schräge führen und somit eher gewendelt werden. Ich habe den Beitrag von kbt09 offenbar fehlinterpretiert – sorry!

wozu malst Du etwas vor, wo ganz konkret Änderungen vorgenommen werden müssen, was den Entwurf hinfällig werden lässt.
Mir hilft es bei der Überlegung von Optionen, wenn ich den Mangel samt Kontext vor mir sehe.

Ist die Ausrichtung im Bebauungsplan vorgeschrieben?
Gibt es kein festgelegtes Baufenster?
Ist die Zufahrt so vorgeschrieben?
Von einer vorgeschriebenen Ausrichtung, Zufahrt und Baufenster habe ich nichts gelesen. Der vorhandene Entwurf wird diesbezüglich passen, weil bei Nachbarn so ähnlich vorhanden und vom 'eingeweihten' BU nicht beanstandet. Klar, über die Machbarkeit einer anderen Ausrichtung ist so natürlich keine Aussage getroffen.

Die eingezeichnete Linie ist nicht bei 5 m ????

Ist das im Luftbild unten eine Bahnlinie?

Auf der SO Straßenseite wird doch sicher auch noch bebaut??
Die Linie ist bei etwa 4,30m. Ja, das ist die Bahnlinie, als ich als ursprünglich an der Motivation der Ausrichtung beteiligt erwähnt hatte. Und ja, gegenüber gibt es auch Bauplätze. Ich hatte halt die Ausrichtung als abgehakt betrachtet und daher nicht gleich zu Beginn die weitere Umgebung beschrieben – hätte ich tun sollen.

wie viele Entwürfe waren es insgesamt, und wie viele Evolutionsstufen waren es zwischen "mittelalt" und dem Eröffnungsbeitrag-Entwurf ?
Vielleicht eine Handvoll – schon deshalb schwer zu sagen, weil nicht jede Idee im EG dann in ein passendes OG umgemünzt wurde, soweit es schon unten nicht gepasst hat.

Skizzen mit Nullbreiten-Wänden mache ich "wenn es schnell gehen soll" auch, aber halte dabei (wie im Matheunterricht des dritten Schuljahres) "im Sinn", aus dem Hausbreiten- und Haustiefen-Budget jeweils einen Meter zwanzig auf das Sonderkonto "Wände" umzubuchen.
So ähnlich habe ich's auch gemacht, nur mit der Hoffnung, dass dieses Konto durch Verengung der Räume innen ausgeglichen werden könnte. Die Außenmaße von "uralt" sollten 10m×15m sein.

Flächen zu veranschlagen, wäre ja auch nicht mehr "Quantifizieren" des Raumprogrammes, sondern bereits auf das Qualifizieren vorgreifend. Beim Quantifizieren hat jeder Raum ersteinmal nur einen Namen entsprechend seiner Zwecke, beispielsweise "Wohn-Esszimmer" und "Küche", "Wohnzimmer" und "Essküche" oder "Wohnessküche". Beim Qualifizieren kommen die dann beispielsweise alle drei ins Gartengeschoss, und anschließend gibt man ihnen als Krankenpfleger, Stationsarzt oder Chefarzt eine sein Gehalt berücksichtigende Größe.
Diese strikte Reihenfolge würde ich schon deshalb nicht einhalten, weil ja eher die Funktion als der Raum wichtig ist: Aktuell (3-Zi.-Mietwohnung) habe ich meinen Bürotisch im Wohnzimmer, meine Frau im Gästezimmer, und mit Kindern wären die Arbeitsplätze dann vielleicht eher im Schlafzimmer. Im Zweifel könnte ich mit Notebook am esstisch arbeiten (mit anderem Stuhl), d.h. das zunächst als wünschenswert benannte Arbeitszimmer könnte nicht nur schrumpfen, sondern auch verschwinden.

Wie meinst Du das: Dämmung des Daches statt der Obergeschossdecke einerseits und offene Dachuntersichten sind zwei Paar Schuhe (?)
Hatte das noch klarstellen wollen, aber da war die 4-Minuten-Frist für die Bearbeitung schon verstrichen. Gemeint waren "offene Dachuntersichten".

Das ist die Gretchen- (oder Shakespeare-) Frage für Dich: ob Dir die eigene Vaterschaft am Hausentwurf wichtig ist, oder Du (was ich für klüger halte) bereit bist, den ernsthaften Hausentwurf in professionelle Hände zu geben. Letzteres gäbe Deinem eigenen Entwurf entsprechend die Freiheit, als Spielerei nicht taugen zu müssen.
Da geht es weniger um Vaterschaft als darum, dass ich beim Fremdentwurf wohl dauernd "Warum nicht so?" fragen würde. Daher hatte ich eine gemeinschaftliche Entwurfsiteration mit dem BU im Sinn. Wenn das nicht sinnvoll erfolgt bzw. Unsinn kommentarlos akzeptiert wird, dann muss wohl Kompetenz hinzugekauft werden. Ich werde den BU mal etwas 'abklopfen'.

Das habe ich auch nicht behauptet. Der Widerspruch bezog sich auf "ähnliche Flächen auf zwei Etagen" und "Eingeschossigkeit". Wenn EG und OG mindestens annähernd größengleich sein sollen, führt dies zu einem OG als Vollgeschoss, hier wird jedoch nur ein DG möglich sein. Ein KG/UG kam in diesem Zusammenhang garnicht vor.
Dann war das ein Mißverständnis: Mit der Bereitstellung "ähnlicher Flächen auf zwei Etagen" meinte ich, dass die sonst im Keller vorhandenen Funktionen bei dessen Nichtvorhandensein halt auf die zwei verbleibenden Etagen verteilt werden müssen.
 
11ant

11ant

Also meines Wissens habe ich mich am Sonntag hier erstmals angemeldet.
Dann ist ja alles gut, Yvonnes "Wiedererkennen" Deines Entwurfes hatte mich schon leicht "geängstigt", ob mein 11antengedächtnis gestört sei. Vermutlich hatte dann ein Anderer Laienplaner zufällig ein Lookalike Deines Entwurfes diskutiert.
Im Übrigen ist mir – vermutlich gerade weil ich hier neu bin – keine Option zur "Nachvollziehbarkeit" der Beiträge bekannt: Was sollte ich ändern?
Ich habe keinen Schimmer, wo man das umstellt. Bei mir sieht man auch manches nicht, was ich damals bei der Anmeldung freigegeben habe. Aber von Dir sehe ich aktuell zumindest, daß Du vier Beiträge geschrieben hast.
Vielleicht eine Handvoll – schon deshalb schwer zu sagen, weil nicht jede Idee im EG dann in ein passendes OG umgemünzt wurde, soweit es schon unten nicht gepasst hat.
Eine Handvoll insgesamt oder zwischen "mittelalt" und "Eröffnungsbeitrag" ?
Wenn es passen soll, ist der Anfang im EG auch "falsch". Und Laien fangen regelmäßig zu früh mit dem Zeichnen an.
Diese strikte Reihenfolge würde ich schon deshalb nicht einhalten, weil ja eher die Funktion als der Raum wichtig ist: Aktuell (3-Zi.-Mietwohnung) habe ich meinen Bürotisch im Wohnzimmer, meine Frau im Gästezimmer, und mit Kindern wären die Arbeitsplätze dann vielleicht eher im Schlafzimmer. Im Zweifel könnte ich mit Notebook am Esstisch arbeiten (mit anderem Stuhl), d.h. das zunächst als wünschenswert benannte Arbeitszimmer könnte nicht nur schrumpfen, sondern auch verschwinden.
Der Zusammenhang zwischen systematischer und erfolgreicher Planung ist erwiesenermaßen ein kausaler, und eine Istwohnung kann dabei stets nur als Schmerzpunkte-Beispielsammlung dienen. Die Notebook-Arbeitsorte werden erst für die WLAN-Accesspoints relevant, also in der Leistungsphase 5. Man kann den Räumen auch andere Namen geben, aber "Arbeitszimmer" ist als Arbeitstitel für den Raum einfach handlicher als "Ablagezimmer für das auf dem Esstisch (beim Bügeln ?) störende Notebook". Einen Schreibtisch im Schlafzimmer würde ich als Scheidungsgrund akzeptieren ;-) und als Beweis für ein Versagen beim Erstellen eines Pflichtenheftes vor dem Entwerfen eines Grundrissesets betrachten.
Da geht es weniger um Vaterschaft als darum, dass ich beim Fremdentwurf wohl dauernd "Warum nicht so?" fragen würde. Daher hatte ich eine gemeinschaftliche Entwurfsiteration mit dem BU im Sinn. Wenn das nicht sinnvoll erfolgt bzw. Unsinn kommentarlos akzeptiert wird, dann muss wohl Kompetenz hinzugekauft werden. Ich werde den BU mal etwas 'abklopfen'.
Das brauchst Du nicht im Einzelfall abzuklopfen. Ein GU-Zeichenknecht hat grundsätzlich die Order, die Eigenplanungen der Kunden - egal ob Kreativleistungen oder Umpfriemelei von im Internet stibitzten Inspirationen - ausschließlich um Genehmigungshemmnisse zu bereinigen. Und für Entwurfsdisskussions-Kaffeekränzchen werden sie nicht bezahlt. Schaue Dir (auf "Bauen jetzt") meinen Hausbau-Fahrplan an, dann hast Du einen Leitfaden. Zu Beginn der Leistungsphase 2 zeigst Du dem Architekten nur Dein Pflichtenheft - noch KEINEN ! Planungsversuch. Wenn der Architekt einen Vorentwurf erstellt hat, besprichst Du den mit Deiner Frau erst für sich betrachtet und dann im Vergleich mit eigenen Etüden. Erst mit den dabei notierten Fragen geht man dann wieder zum Architekten und läßt sich die Warums erklären. Ein Architekt ist auf Deine Nachhilfe nicht angewiesen, und ein Zeichenknecht dürfte sie garnicht annehmen. Eigentlich müßten Architekten eine Honorarerhöhung dafür bekommen, daß heutzutage die Bauherren mit in den Kreißsaal möchten.
 
Y

ypg

Yvonnes "Wiedererkennen" Deines Entwurfes hatte mich schon leicht "geängstigt", ob mein 11antengedächtnis gestört sei.
Das heißt ja nicht, dass der Entwurf nicht irgendwo hier (eventuell zu einem anderen Thema) gepostet wurde. Ich gestehe Dir auch eine Fehlerquote ein ;:
Oder von Frau oder in einem anderen Forum…
Ja, vermutlich hat jmd genau die gleiche Idee gehabt, planoben im Essbereich mit WZ-Nische den Zugang zum Schlafzimmer über das Büro zu planen und somit im Haus um den Pudding läuft.
Ich habe keinen Schimmer, wo man das umstellt.
Ich schon. Einfach den Datenschutz einstellen im Konto.
Aber von Dir sehe ich aktuell zumindest, daß Du vier Beiträge geschrieben hast.
Guck. Ich nicht. Vor 3/4 Tagen schon. Denn ich schau danach, ob ein User nach der Stellung der Frage nicht mehr aktiv ist.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2407 Themen mit insgesamt 83545 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundriss Einfamilienhaus 240 m² mit teilüberbauter Garage
Nr.ErgebnisBeiträge
1Architekten-Leistungsphase 1-4 - Welche Unterlagen müssen sein? 33
2Entwurf Einfamilienhaus mit ca. 168m² Feedback 37
3Leistungsphase 1-4 ausreichend? oder zusätzlich 5? 11
4Hausbau 2.0 - erster Grundriss-Entwurf 155
5Unser Grundriss-Entwurf für ein günstiges Haus 348
6Einfamilienhaus, ~160m², Bauhausstil; Erster Entwurf nach unseren Wünschen 420
7Entwurf für Anbau/Umbau von Einfamilienhaus zu ZFS 17
8Einfamilienhaus mit 190qm - Was hält ihr von dem Entwurf? Feedback? 51
9Kosten Umbauter Raum. Erstentwurf mit Architekten besprochen 27
10Extra-Bad vom Schlafzimmer oder doch Abstellraum? 29
11Einfamilienhaus-Grundriss Entwurf 23
12Architekten / Bauingenieur Leistung, Ausführungsplan, Umfang 26
13Kataloghaus oder freie Planung mit Architekten 12
14Honorar eines Architekten - Erfahrungen 10
15Entwurfsplanung über den Architekten und dann Ausschreiben? 16
16Grundriss EFH165 qm erster Entwurf - Architekt unzufrieden 74
17Erst-Entwurf vom Architekten - Optimierung 28
18Angebot vom Architekten komplett ? Ist der Preis angemessen ? 54
19Einfamilienhaus ca. 155qm + ELW40qm. Erster Entwurf. Verbesserungsvorschläge? 52

Oben