Den einen Entwurf, den kennen wir doch?! Der wurde hier schon einmal diskutiert. Leider hast Du die Nachvollziehbarkeit Deines Beiträge deaktiviert, so dass man eben nicht nachlesen kann. Deshalb war auch meine Vermutung, dass Du Dich abgemeldet hast.
Die Frage ist, warum machst Du das? Nicht _wir_ profitieren von dieser Diskussion, sondern nur Du.
Also meines Wissens habe ich mich am Sonntag hier erstmals angemeldet. "Abmelden" ist auch nicht mein Stil, und Zweitkonten habe ich vielleicht gerade mal bei Versorgungsunternehmen, die bei einem neuen Vertrag ein neues Konto erzwingen – vermutlich verwechselst du etwas.
Im Übrigen ist mir – vermutlich gerade
weil ich hier neu bin – keine Option zur "Nachvollziehbarkeit" der Beiträge bekannt: Was sollte ich ändern?
Auch sollte es ja Dein Interesse sein, die Qualität der Antworten durch Aufmerksamkeit zu beeinflussen. Da ist es hilfreich, auch anwesend zu sein. Wir sind es auch. das muss nicht ständig sein, aber bei Zeiten sollte man es schon.
Ich lese durchaus öfters (z.B. auf dem Handy) als ich antworte. Und in die Kategorie "beizeiten" falle ich meiner Meinung nach auch mit den Antworten. Außerdem kann jeder mal einen Unfall, Trauerfall, Wasserschaden, eine Krankheit, Liebeskummer oder anderes haben, so dass eine kritische Bewertung der Reaktionszeit in einem asynchronen Medium gewagt ist.
So wollen die User, zumindest spreche ich von mir und weiß von dem ein oder anderem Grundrissfachmenschen hier, dass man eben nicht alles an Infos durch die Beiträge zusammensuchen möchte. So ist auch ein klares Nein oder Ja im Fragebogen erkennbarer als die erfragte Antwort in einem Satz einzubauen.
Die Idee war ja, dass im ersten Beitrag alles Bekannte und Relevante bereits vorhanden wäre, nur halt in anderer Form. Dass Lücken blieben, ist tatsächlich ein Versäumnis. Dass der Fragebogen 1:1 manchen lieber gewesen wäre, nehme ich hiermit für die Zukunft zur Kenntnis.
Ein Podest kommt zu den Steigungen extra, kann also nicht innerhalb der Steigungen angedockt werden.
Klar, deshalb wird die Podesttreppe vermutlich auch nicht zu einer bequemen Schräge führen und somit eher gewendelt werden. Ich habe den Beitrag von kbt09 offenbar fehlinterpretiert – sorry!
wozu malst Du etwas vor, wo ganz konkret Änderungen vorgenommen werden müssen, was den Entwurf hinfällig werden lässt.
Mir hilft es bei der Überlegung von Optionen, wenn ich den Mangel samt Kontext vor mir sehe.
Ist die Ausrichtung im Bebauungsplan vorgeschrieben?
Gibt es kein festgelegtes Baufenster?
Ist die Zufahrt so vorgeschrieben?
Von einer vorgeschriebenen Ausrichtung, Zufahrt und Baufenster habe ich nichts gelesen. Der vorhandene Entwurf wird diesbezüglich passen, weil bei Nachbarn so ähnlich vorhanden und vom 'eingeweihten' BU nicht beanstandet. Klar, über die Machbarkeit einer anderen Ausrichtung ist so natürlich keine Aussage getroffen.
Die eingezeichnete Linie ist nicht bei 5 m ????
Ist das im Luftbild unten eine Bahnlinie?
Auf der SO Straßenseite wird doch sicher auch noch bebaut??
Die Linie ist bei etwa 4,30m. Ja, das ist die Bahnlinie, als ich als ursprünglich an der Motivation der Ausrichtung beteiligt erwähnt hatte. Und ja, gegenüber gibt es auch Bauplätze. Ich hatte halt die Ausrichtung als abgehakt betrachtet und daher nicht gleich zu Beginn die weitere Umgebung beschrieben – hätte ich tun sollen.
wie viele Entwürfe waren es insgesamt, und wie viele Evolutionsstufen waren es zwischen "mittelalt" und dem Eröffnungsbeitrag-Entwurf ?
Vielleicht eine Handvoll – schon deshalb schwer zu sagen, weil nicht jede Idee im EG dann in ein passendes OG umgemünzt wurde, soweit es schon unten nicht gepasst hat.
Skizzen mit Nullbreiten-Wänden mache ich "wenn es schnell gehen soll" auch, aber halte dabei (wie im Matheunterricht des dritten Schuljahres) "im Sinn", aus dem Hausbreiten- und Haustiefen-Budget jeweils einen Meter zwanzig auf das Sonderkonto "Wände" umzubuchen.
So ähnlich habe ich's auch gemacht, nur mit der Hoffnung, dass dieses Konto durch Verengung der Räume innen ausgeglichen werden könnte. Die Außenmaße von "uralt" sollten 10m×15m sein.
Flächen zu veranschlagen, wäre ja auch nicht mehr "Quantifizieren" des Raumprogrammes, sondern bereits auf das Qualifizieren vorgreifend. Beim Quantifizieren hat jeder Raum ersteinmal nur einen Namen entsprechend seiner Zwecke, beispielsweise "Wohn-Esszimmer" und "Küche", "Wohnzimmer" und "Essküche" oder "Wohnessküche". Beim Qualifizieren kommen die dann beispielsweise alle drei ins Gartengeschoss, und anschließend gibt man ihnen als Krankenpfleger, Stationsarzt oder Chefarzt eine sein Gehalt berücksichtigende Größe.
Diese strikte Reihenfolge würde ich schon deshalb nicht einhalten, weil ja eher die Funktion als der Raum wichtig ist: Aktuell (3-Zi.-Mietwohnung) habe ich meinen Bürotisch im Wohnzimmer, meine Frau im Gästezimmer, und mit Kindern wären die Arbeitsplätze dann vielleicht eher im Schlafzimmer. Im Zweifel könnte ich mit Notebook am esstisch arbeiten (mit anderem Stuhl), d.h. das zunächst als wünschenswert benannte Arbeitszimmer könnte nicht nur schrumpfen, sondern auch verschwinden.
Wie meinst Du das: Dämmung des Daches statt der Obergeschossdecke einerseits und offene Dachuntersichten sind zwei Paar Schuhe (?)
Hatte das noch klarstellen wollen, aber da war die 4-Minuten-Frist für die Bearbeitung schon verstrichen. Gemeint waren "offene Dachuntersichten".
Das ist die Gretchen- (oder Shakespeare-) Frage für Dich: ob Dir die eigene Vaterschaft am Hausentwurf wichtig ist, oder Du (was ich für klüger halte) bereit bist, den ernsthaften Hausentwurf in professionelle Hände zu geben. Letzteres gäbe Deinem eigenen Entwurf entsprechend die Freiheit, als Spielerei nicht taugen zu müssen.
Da geht es weniger um Vaterschaft als darum, dass ich beim Fremdentwurf wohl dauernd "Warum nicht so?" fragen würde. Daher hatte ich eine gemeinschaftliche Entwurfsiteration mit dem BU im Sinn. Wenn das nicht sinnvoll erfolgt bzw. Unsinn kommentarlos akzeptiert wird, dann muss wohl Kompetenz hinzugekauft werden. Ich werde den BU mal etwas 'abklopfen'.
Das habe ich auch nicht behauptet. Der Widerspruch bezog sich auf "ähnliche Flächen auf zwei Etagen" und "Eingeschossigkeit". Wenn EG und OG mindestens annähernd größengleich sein sollen, führt dies zu einem OG als Vollgeschoss, hier wird jedoch nur ein DG möglich sein. Ein KG/UG kam in diesem Zusammenhang garnicht vor.
Dann war das ein Mißverständnis: Mit der Bereitstellung "ähnlicher Flächen auf zwei Etagen" meinte ich, dass die sonst im Keller vorhandenen Funktionen bei dessen Nichtvorhandensein halt auf die zwei verbleibenden Etagen verteilt werden müssen.