Ihr könnt bei einer Traufhöhe von 4,50 ein Satteldachhaus mit einem KS von ca. 120-140 mit einem Satteldach, welches nicht die 2-Geschossigkeit erreicht. Geschossflächenzahl von 0,3 erlaubt ein Haus von insgesamt 150qm. Dazu gehören meines Wissens alle Räume innerhalb des Hauses, auch Technikräume und Abstellräume.
Ja, nach aktueller Baunutzungsverordnung ist das so.
Es gilt jedoch §20 (2) Baunutzungsverordnung 1977.
Dort heißt es:
(2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen.
Und da Badezimmer und Abstellraum keine Aufenthaltsräume nach Landesbauordnung sind, sind sie entsprechend wieder abzuziehen. Das deckt sich auch mit der Aussage vom Bauamt. Sonst würden wir wohl jenseits der 150qm liegen...
Auch die Regelung mit „weniger als Xy Raumhöhe“ gilt nicht. Es zählen hier tatsächlich die Außenmaße des EG (1 Vollgeschoss) zzgl. Räume oben.
Oder andersrum: Außenmaße EG*2 abzgl.. Bad, Abstellraum oben und Luftraum.
Ziemlich kompliziert und ab 1990 ja auch gänzlich anders