Grundriss Einfamilienhaus ca. 160qm - Verbesserungsvorschläge?

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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11ant

11ant

Gestern war mein Offline-Tag,
... wie geschaffen für Karopapier !

Das Dach ist darin nicht umsetzbar, deswegen auch keine 3D Ansicht.
Aber zumindest 2D Ansichten auf Papier kann man prima auch mit Grundrissen aus dem Computer kombinieren. Sonst ist es nur eine Ausrede, den Klapptnicht-Faktor seines DG nicht zu visualisieren

Unsere Weitere Überlegung war, die Technik außerhalb des Hauses hinter dem Carport zu platzieren. Das hat ein Bekannter auch bei sich im Einfamilienhaus. Dadurch würden wir halt bei Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sparen.
*Alborlandmodus on* "das glaube ich nicht, Tim" *Alborlandmodus off*
 
K

kklk18

*Alborlandmodus on* "das glaube ich nicht, Tim" *Alborlandmodus off*
? Das verstehe ich nicht, sorry.
Tatsächlich gibt es das. Ich lebe momentan (auch BJ 2016) in einer Doppelhaushälfte, wo die gesamten Zähler, Hausanschluss und Zählerkasten in der Garage, die direkt ans Haus angrenzt, untergebracht sind. Sachen gibts
 
11ant

11ant

Beim Zähler glaube ich das gern, aber der "Kessel" (o. dergl.) gehört in die thermische Hülle, sonst muß die Pipeline dahin ja nochmals "eingepackt" werden.

Und sollte die damalige Baunutzungsverordnung wirklich so nett gewesen sein, die komplette Grundflächenzahl II freibiermäßig als On-Top-Bonus zu geben ?
 
K

kklk18

Und sollte die damalige Baunutzungsverordnung wirklich so nett gewesen sein, die komplette Grundflächenzahl II freibiermäßig als On-Top-Bonus zu geben ?
Ja, das ist tatsächlich so. Die Unterscheidung Grundflächenzahl I und II wurde erst durch Baunutzungsverordnung 1990 rechtskräftig.
Dies ist unser Vorteil - sonst wäre nach Auffahrt, Carport und Terrasse wohl nur noch ein Haus in der Größe eines Schuhkartons möglich...
 
E

Escroda

Ja, das ist tatsächlich so.
Stimmt. So unnachgiebig sie bei der Geschossflächenzahl ist, so zuvorkommend ist sie bei der Grundflächenzahl.
sonst muß die Pipeline dahin ja nochmals "eingepackt" werden.
Angesichts der bescheidenen Geschossflächenzahl vielleicht hinnehmbar. Wenn aber nicht unbedingt nach §62 Niedersächsische Bauordnung gebaut werden soll, würde ich vorher doch mal die Möglichkeiten von §66 (Abweichungen) bei der Gemeinde abklopfen.
 
K

kklk18

@Escroda : Vielen Dank für den Hinweis zu §66. Das werden wir auf jeden Fall noch mal prüfen.

Kannst Du hierzu vllt etwas sagen? Ist das möglich?
Wenn ich nun im Plan einen Wäscheraum in ein Kinderzimmer plane (sprich mit Anschlüssen für eine Waschmaschine) und entsprechend einzeichne: Wird dies nach Erstellung des Hauses überprüft, ob der Anschluss auch dort ist, wo er laut Baugenehmigung sein müsste?
Momentan wohnen wir wie gesagt in einer (gemieteten) Doppelhaushälfte und ich habe mir davon auch mal den Grundriss angesehen und dort ist im jetzigen Kinderzimmer lt. Grundriss der Abstellraum (ohne irgendwelche Anschlüsse o.ä.). Es handelt sich um den gleichen Bebauungsplan.
...
 
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