@11ant: Freisteller meint ein freistehendes Einfamilienhaus? Im Bebauungsplan wird die offene Bauweise genannt, es ist ja auch ein reines Wohngebiet.
Eine Ausnahme wird die Gemeinde hier nicht zulassen. Die Arbeit machen die sich nicht. Wenn wir es nicht bebauen würden, gibt es 10 andere, die es machen.. Momentan ist echt irre, was hier so abgeht.
Ich bin in einem 110 qm Einfamilienhaus auf 1200qm Grundstück aufgewachsen. Als Kind habe ich dieses nie als "zu klein" wahrgenommen. Wir waren zwar nur zu viert, aber mit 50 qm mehr Fläche (genutzt als 1 Kinderzimmer mehr sowie ein kleines Büro) sollte das doch wohnbar sein