Grundriss-Entwurf: Einfamilienhaus mit Keller; 560qm Grundstück
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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Grundriss-Entwurf: Einfamilienhaus mit Keller; 560qm Grundstück >> Zum 1. Beitrag <<
Und dann noch an der Grenze, auch Keller zählt als Grenzbebauung.
Zwischen 2 Fahrspuren würde ich eine Öffnung planen, mit Deckel und darüber eine elektrische Winde,
für die Maschinen, Werkzeuge, Halbzeuge, Fertigprodukte etc.
In der Tat basiert der aktuell vorliegende Entwurf auf dem initialen Entwurf des Architekten. Diesen haben wir dann wohl mehr oder minder stark modifiziert. Der Architekt ist ein Freund von uns und macht dies sozusagen nebenbei.
Bevor ich diesem Architekten einen Fußtritt gebe, wäre eher angebracht, Eure Modifizierungen ggü seiner Planung zu stellen. Meist macht der Laie mit seinen „Verbesserungen“ alles schlimm.
Also inkl. Baunebenkosten?!
… das haut auch mit sehr viel Eigenleistungen nicht hin.
Streiche Garage und Keller und ggf noch 20qm Wohnfläche, dann wird es was.
Also
160qm x 3000€ …. 480000€
Baunebenkosten 50000€
Minus Eigenleistungen 30000€