So, da bin ich wieder, Denkpause vorbei. Ich habe mir gestern mal 3 verschiedene Doppelhaushälfte auf die Grundrisse hin angeschaut. (Unter anderem eine "klassische", unterkellert mit 150 qm Wohnfläche auf 208 qm Grundstück, der "Garten" nach Nordosten war genau 3,50 tief - also nur eine Terrasse, für sage und schreibe 680.000€ OHNE Bodenbeläge, Malerarbeiten, Extras und Außenanlagen. Das nur mal zu den sagenhaften Preisen hier in der Region. 5,95% Makler kommt auch noch dazu. Komplett absurd.)
Ganz grundsätzlich: ich denke, die Meisten hier haben recht, wenn sie sagen, dass wir wohl mit einem "klassischen" DH-Grundriss am besten bedient sind. Und bevor ich mir miniwinzkleine Zimmerchen baue, dafür aber in einer Eingangshalle stehe, ganz ehrlich, da geht Praktikabilität vor Schönheit.
Insofern: gerade Treppe auf jeden Fall gestorben, Podesttreppe hm naja. Ich hänge dran. Aber was ist blöder: kleine Räume und eine Podesttreppe oder gewendelte Stufen und größere Räume? Ich glaube ersteres...
Was mir nach wie vor nicht gefällt, ist die Treppe in der Mitte. Ich mag sie nicht neben der Küche haben, ich mag keinen offenen Abgang in den Keller... entweder wir versuchen es mit einem "Treppenhaus" im Eck oder wir schließen den Abgang nach unten. Treppenaufgang im Schmutzbereich wurde ja auch schon mehrfach kritisiert - ich gebe zu, nicht optimal, die Kröte würde ich aber schlucken. Man sieht es so oft, ich bin damit aufgewachsen und es ist kein Problem, was man nicht lösen könnte.
Ich im Übrigen würde mir auch eher mehr als 1/2 von dem Haus inkl Grundstück gönnen und in der Vermietung eine Zielgruppe suchen, die etwas kleiner als 4 Personen fasst, zb ein Pärchen oder so, die mit weniger auskommen können und das Gehalt oder Rente doppelt vorhanden ist.
So werden wir das wohl machen. Max. ein Kind, halt wie bei uns.
Also, es geht um ein Zweifamilienhaus - hochkant, um den Mieter nicht über sich zu haben, soweit o.k.; aber es ist ein ungeteiltes Grundstück.
Exakt. Realteilung ist nicht möglich, maximal nach WEG.
Vor diesem Hintergrund erscheinen es mir als Denkfehler,
- 1) die Einheiten 50/50 aufzuteilen;
- 2) die Trennlinie so gerade und parallel zu den Außenkanten verlaufen zu lassen, als ob sie auf einer Grenze stehen würde;
- 3) weil man selber eine gerade Treppe will, auch in der Mieterhälfte eine solche vorzusehen.
zu 1) Das werden wir wohl auch nicht machen, danke noch mal an Katja für die Idee an dieser Stelle
zu 2) Das werden wir trotzdem so beibehalten, da wir uns die Möglichkeit offen lassen wollen, eine Teilung nach WEG vorzunehmen und doch zu verkaufen. Da wäre eine andere Trennlinie nicht so sinnhaft
zu 3) War auch nicht so geplant. Über die andere Hälfte haben wir ja noch gar nicht gesprochen. Die wird dann wahrscheinlich "klassisch" mit der raumsparendsten Treppenvariante.
Angesichts der Eingangsseitensituation finde ich die Höhenstufung besser, als für eine Wemnütztsie-Höhengleiche aufzuschütten. Gäbe die erlaubte Firstrichtung ggf. her, Pultdächer zu bauen (mit Oberlicht für den Höherlieger, aber nur wenn es bei einem gemeinsamen Grundstück bleibt) ?
Eine Firstrichtung ist nicht vorgeschrieben. Pultdächer allein gibt der Bebauungsplan nicht her, wohl aber versetzte PD. Das wäre ja dann so der Fall. Ich weiß aber nicht, ob die Variante mit 2 Vollgeschossen und DG als Ausbaureserve für den Höherlieger nicht an der Max. FH von 9,50m scheitern würde...? Für den Tieferlieger wäre die Ausrichtung für Photovoltaiknutzung optimal...
Die Höhenstufung finde ich auch allein schon aus dem Grund erstrebenswert, damit man nicht so einen riesigen "Klotz" von Haus da stehen hat.
Warum plant ihr nicht ein Haus mit einer Einliegerwohnung, die man vermieten könnte
Da habt ihr einen größeren Garten, Mieteinnahmen und breitere Räume? Sogar eine Doppelgarage würde passen...
Stimmt, aber wir möchten uns die Möglichkeit eines Verkaufs offenhalten. Auch möchten wir nicht so gern jemanden unter oder über uns wohnen haben... Das haben wir jetzt (unter uns) und ich möchte, wenn ich schon Eigentum schaffe, wenigstens eine doppelschalige Kalksandsteinmauer zwischen uns und den Mietern/Mitbewohnern haben
Ich find's eigentlich nicht so cool. Ihr habt ja immer nur 3 Seiten mit Licht, bei einer Doppelhaushälfte. Die breite Hauptlichtseite ist im Norden (bzw. Süden). Wenn Ihr dort den Eingang hinmacht, landen wichtige Räume zwangsläufig an der "Finsterwand". Das ist Mist. Daher muss nach meinem Empfinden der Eingang immer an einer der Seiten, welche an die Finsterwand angrenzen. Gartenseite fällt auch aus - bleibt nur die Straßenseite für den Eingang.
Hmm, verstehe. Meinst du das fällt auch ins Gewicht, wenn man mit 9 auf 10 Metern plant? Da hätte ich ost- und westseits knapp 9 Meter Platz für Fenster und auf der Nordseite immerhin ungefähr die Hälfte...
Im Augenblick sind wir gedanklich bei 9 Metern für uns und 7 Metern für die andere Hälfte. Da gebe ich dir recht, bei der schmalen "Hälfte" muss der Eingang nach vorne. Würde es bescheuert aussehen, bei der einen Hälfte den Eingang vorne hinzumachen und bei der anderen seitlich?
Wenn Ihr aber mit den üblichen Grundrissen von Doppelhaushälfte nicht zufrieden seid, sehe ich da wenig Chancen auf das große Glück.
So weit sind wir inzwischen auch. Seufz. Ihr habt ja recht.
Wären denn z.B auch. 2-Familienhäuser möglich? Einliegerwohnung wurde auch schon genannt.
Theoretisch ja, möchten wir aber aus den genannten Gründen nicht so gerne.