MadameP
Haben wir mit dem Bauamt geklärt, gefangene Stellplätze sind erlaubt. Die Anordnung steht noch nicht ganz fest, man könnte bei giebelseitigem Eingang auch einen Stellplatz quer vor dem Haus einplanen, man muss sie nur ausweisen. Ob man sie nachher auch so nutzt, ist ein anderes Thema.Mal eine Frage zu den Stellplätzen. Da sind je Seite 2 Stück hintereinander angeordnet.
- Ist euch klar, dass man da viel rangieren muss?
- Wird der vordere Stellplatz überhaupt anerkannt, da er nur über den anderen erreichbar ist? Was sagt der Bebauungsplan dazu?
Da muss ich heute Abend noch mal in den Bebauungsplan schauen, das habe ich nicht ganz genau im Kopf. Da war irgendwas mit erlaubter Überschreitung...Deswegen. Gibt genau 16,7 Hausbreite, wenn alle anderen Wände grob 40cm sind.
Aber was ist mit Terrasse & Co.? Zählen die nicht dazu?