Grundrissplanung Einfamilienhaus (Stadtvilla 140qm²) am Hang mit Doppelgarage

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Z

Zaba12

Irgendwie hast du keine Ambition deine Ungewissheit aufzulösen. Find ich irgendwie doof.

Nach 2. Minuten googeln habe ich folgendes gefunden. Wer Essen will muss auch kauen können.

...
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Der Bebauungsplan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung des Baulandbedarfs und soll durch eine maßvolle Nachverdichtung zur Förderung der Innenentwicklung beitragen.

Eine höhere bauliche Dichte soll zugelassen werden, um die unterschiedlichen Wohnbedürfnisse zu berücksichtigen.

Im Kernbereich des Änderungsgebietes sollen Bauflächen festgesetzt werden, die Mietwohnungsbau und Mehrfamilienhäuser ermöglichen.

Hierfür ist für ein Gebiet innerhalb der 1. Änderung die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 zu erhöhen sowie eine II- geschossige Bauweise festzusetzen. Jedoch wird die Gebäudehöhe auf Max. 12m begrenzt.

Die für den Änderungsbereich festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a Baugesetzbuch sowie die Festsetzung zur Durchgrünung der Grundstücksflächen werden unverändert übernommen bzw. bleiben weiterhin unverändert rechtsverbindlich. Ein erheblicher und ausgleichspflichtiger Eingriff ist nicht ableitbar, sodass auf weitergehende Kompensationsmaßnahmen und -Flächen verzichtet werden kann....
 
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Franky73

Irgendwie hast du keine Ambition deine Ungewissheit aufzulösen. Find ich irgendwie doof.

Nach 2. Minuten googeln habe ich folgendes gefunden. Wer Essen will muss auch kauen können.

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Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Der Bebauungsplan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung des Baulandbedarfs und soll durch eine maßvolle Nachverdichtung zur Förderung der Innenentwicklung beitragen.

Eine höhere bauliche Dichte soll zugelassen werden, um die unterschiedlichen Wohnbedürfnisse zu berücksichtigen.

Im Kernbereich des Änderungsgebietes sollen Bauflächen festgesetzt werden, die Mietwohnungsbau und Mehrfamilienhäuser ermöglichen.

Hierfür ist für ein Gebiet innerhalb der 1. Änderung die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 zu erhöhen sowie eine II- geschossige Bauweise festzusetzen. Jedoch wird die Gebäudehöhe auf Max. 12m begrenzt.

Die für den Änderungsbereich festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a Baugesetzbuch sowie die Festsetzung zur Durchgrünung der Grundstücksflächen werden unverändert übernommen bzw. bleiben weiterhin unverändert rechtsverbindlich. Ein erheblicher und ausgleichspflichtiger Eingriff ist nicht ableitbar, sodass auf weitergehende Kompensationsmaßnahmen und -Flächen verzichtet werden kann....
Sorry aber jetzt stehe ich völlig auf dem Schlauch!? Was willst du mir damit sagen?
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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