Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung

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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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R.Hotzenplotz

Wir werden sehen, um wie viel Euro es geht. In Summe ist das ganze Geld dann für ca. 17cm in der Höhe. Wie man es will, bekommt man es sowieso nicht mehr hin, denn die so wichtige Breite ist nicht mehr machbar.

Den Erstattungsumfang vom GU würde ich höher einschätzen. Es geht ja dann um die Kosten, die aufzuwenden sind, um den ggf. vertragsgemäßen Stand herbei zu führen. Da ist man schnell bei 20k+.

Werde gleich noch mal eine zweite anwaltliche Meinung einholen und dann entscheiden, wenn heute Mittag hoffentlich endlich die Kosten vorliegen.

Wir lassen auch die KS Wand im Elternbad weg reißen und durch Trockenbau ersetzen. Kostet auch ca. € 3.000 aber so passt es leider nicht, da wir erst nach Montage erfahren haben, dass dort kein Unterputz-Spiegelschrank eingebracht werden kann, da das nur bei Trockenbau geht.
 
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R.Hotzenplotz

Angeblich ja. Der Sachverständige sieht das auch so. Wir mussten dem Sachverständigen ein so genanntes Auflager durchgeben. Dieses beträgt 12cm und er meint, tja, dann sei nichts zu machen.

Heute Nachmittag wird ein zweiter Anwalt die Baustelle besuchen, der fachlich glaube ich noch besser im Thema ist und mir eine Zweitmeinung geben wird.

Finde ich toll, wenn die sich das auch vor Ort mal anschauen!!
 
kaho674

kaho674

Finde ich toll, wenn die sich das auch vor Ort mal anschauen!!
Ja, möchte sein.

Die Frage ist jetzt, was Du als unverhältnismäßig ansiehst. Bevor ich das ganze Haus deswegen hasse, setz ich vielleicht noch ne Stahlstütze irgendwo, wenn's hilft. Andererseits ist vieles auch schnell vergessen, wenn man erst mal drin wohnt.
 
11ant

11ant

Sie haben es mir nicht mal gerechnet weil sie sagen, es sei nicht wirtschaftlich darstellbar.
Und ich gebe ihnen Recht. Punkt.

da wir erst nach Montage erfahren haben, dass dort kein Unterputz-Spiegelschrank eingebracht werden kann, da das nur bei Trockenbau geht.
An manchen Stellen habe ich das Gefühl, daß man es mit der Laiennaivität auch übertreiben kann.

Bei der Bauleistungsbeschreibung waren die Zeichnungen Bestandteil des Vertragswerkes, und die Rechtsauffassung des Anwaltes läßt sich nur aus dem Textteil herleiten. Spätestens in der dritten Instanz gerät er an einen Richter, der selbst oder über Gutachter genügend Sachkunde einbringt, um ihm entgegenzuhalten, daß in Ausführungsplänen wo nicht explizit anders angegeben immer Rohbaumaße stehen.

Baulich geht eine Erhöhung weder nach oben noch nach unten, und eine Verbreiterung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand und nach meiner Schätzung auch nur um 12 cm (6 cm je Seite). Also laß das Maß, so wie es ist.

Und träume auch nicht von einem kostenmäßigen "Ausgleich" für Dein es jetzt so nehmen wie es bestellt wurde. Das wird bestenfalls in einem Vergleich enden - und bis dahin muß sich Dein Kind für Französisch oder Latein entschieden haben, früher wird das nicht.

Den größtmöglich gewinnbaren Blumentopf für Dich sehe ich darin, daß Dir der GU im Gegenzug für die Beilegung des Fensterstreites einen Freundschaftspreis für den nachträglichen Einbau des von Dir vergessenen Schlafzimmerfensters macht.

Dieses Fenster wird wohl auch für immer in den Geschichtsbüchern dieses Forums stehen, falls mal jemand ein konkretes Beispiel für den Qualitätsunterschied zwischen einem eigenen und einem GU-Architekten haben will.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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