Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung

4,50 Stern(e) 16 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 80 der Diskussion zum Thema: Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung
>> Zum 1. Beitrag <<

R

R.Hotzenplotz

Das Hebeschiebe-Element haben wir nicht nachgemessen aber dort ist viel Höhe vorhanden. Das werden wir natürlich auch noch nachmessen, im Moment stehen erst mal die Terrassentüren zur Dachterrasse im Fokus.

Ich fahre heute Abend wieder hin, wenn alles eingebaut ist.

So sah es im Ausführungsplan aus. Hätte ich davon ausgehen müssen, dass ich mich als 189cm Mann dort bücken muss, beim durchgehen? Dann wäre es ja in der Tat zig Leuten, die darauf geschaut haben, nicht aufgefallen.

Bin gespannt, welche DIN Norm der Sachverständige hier nun anführen wird.

Ansonsten könnte man noch prüfen, inwiefern eine Schlechtleistung des Architekten vorliegt (ist ja ebenfalls der GU) und ein Anspruch auf Mangelbeseitigung daraus hergeleitet werden kann. Ich kann doch keinem großen Mann so einen Durchgang planen oder nicht zumindest auf die dahin gehende Problematik hinweisen.
grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264131-1.JPG
 
R

R.Hotzenplotz

matte1987

Das ist ärgerlich. Dabei habe ich ansonsten so viel hier aufgesogen. Ärgerlich, dass mir das durchgegangen ist.

Trotzdem danke.
 
M

matte

Ist das ein Ausschnitt ausm Werkplan? Ich frage deshalb, weil da ziemlich viel Farbe mit gefüllten Schraffuren vorhanden ist. Ich kenne das so nicht wirklich.

Das was zählt, ist erst mal die von dir freigegebene Werkplanung.

Wenn das so drinnen steht, dann ist erst mal davon auszugehen, dass die auch richtig gebaut haben (UK Sturz = 2,01m über Rohboden)
Dass die Angabe Käse ist, steht auf nem anderen Blatt, ob das Vorlauf sogar gegen eine Norm verstößt, kann ich nicht sagen.
Aber auch wenn du durch deine Freigabe den Plan absegnest, stellt sich mir da schon die Frage, in wieweit die sich da darauf beziehen können.
Schließlich ist das nicht mehr eine Frage des Gefallens, sondern schlicht und ergreifend absoluter Murks. Selbst ein 2,00m-Mann sollte heutzutage nicht den Kopf einziehen müssen.
Was mich da einfach nur wundert, wie das an so vielen Leuten (Architekten, dessen Zeichner, Du + dein Gutachter, Polier, Vorarbeiter, Fensterbauer) einfach so vorbei gehen konnte.

Ich finde das gerade echt furchtbar und tut mir leid für dich.
 
11ant

11ant

Seid ihr euch dessen bewusst, dass ihr zwar die Raumhöhe erhöht habt, die Fenster und Türen aber nicht?!?
Der Fall liegt komplizierter: wir haben hier über Raumhöhen diskutiert - durchaus pro Mehrhöhen der Türen und Fenster. Aber dann kam im Bauantrag dazwischen, daß die Nachbargebäude weniger Geschosshöhe vorgäben. Dann wurde reduziert - eventuell die Stürze mit herunterziehend (?)

Das Hebeschiebe-Element haben wir nicht nachgemessen
Das habe ich nur zitiert, weil ich dazu im Vertragstext eine recht klare Aussage fand. Dein Bild in #475 bezieht eindeutig Stellung (wenn auch nur bei der Ankleide, aber die beiden Türen daneben sind ja ansonsten auch gleich): da ist zum Öffnungsmaß angeschrieben, daß es sich auf 12,5 cm Brüstungshöhe bezöge. Somit sollten die Stürze auf 213,5 cm über Rohfussboden stehen. Das wäre so gesehen kein bequemes Maß, mir mit nur 183 cm aber nicht aufgefallen
 
R

R.Hotzenplotz

Morgen wird ein Vor-Ort-Termin stattfinden, wo das Ganze mit Styropor simuliert wird und ich soll versuchen, hindurch zu steigen.

Zwischenzeitlich hat der Gutachter mit dem GU gesprochen und ihm mitgeteilt, dass er davon ausgeht, dass die Terrassentüren von der Dachterrasse aus alle samt als Fluchttüren gelten und die könne er so nicht ausführen, da hier definitiv eine größere Höhe zu realisieren sei. Der GU konnte mit dieser Aussage nichts anfangen und hat dazu erst mal keine Position bezogen. Sicherlich wird er das prüfen.

Das wird nun ebenfalls durch den SV anhand von Rechtsnormen geprüft.

Man ist das ein Theater.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2394 Themen mit insgesamt 83077 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Haus mit Dachterrasse in Passau 71
2Braucht man unbedingt einen Architekten? 10
3Haus durch GU oder Architekten planen lassen? 30
4Bestandsimmobilie - Gutachter, Finanzierung, Verhandeln... 17
5Stress mit dem Architekten - Vorvertrag blauäugig unterschrieben 17
6Erfahrungen mit Architekten 16
7Baubeschreibung von Architekten: Wer hat Erfahrung? 13
8Wasser kommt in Keller - Baumangel?/Gutachter? 10
9150 kg/m² Nutzlast für Garagendach mit Option zur Dachterrasse? 13
10Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres 148
11Neubau Rohbau Auswahl: Unternehmen oder Architekten nehmen? 52
12Vorschläge vom Architekten enttäuschend - Wie weiter? 32
13Angebot vom Architekten 10
14Baukosten 200m² + 30m² Dachterrasse + Keller (inkl. Garage) 20
15Gutachter entdeckt Mängel an Keller. Was tun? 11
16Kostenschätzung des Architekten 15
17Vorplanung mit dem Architekten - eigener Grundriss sinnvoll? 18
18Terrassentüren, nach außen öffnend 14
19Honorar des Architekten und Bautagebuch 14
20DSL-Bank lange BearbZ, schickt jetzt auch noch Gutachter für 200k 22

Oben